Nochmals kurz zu der Klage, die hier entschieden wurde. Dieser Nicht-Jury-Prozess der vor dem Nachlassgericht stattfand wurde vom MJ-Estate beantragt um deren 850 -Petiton zu bestätigen, dass der MJ-Estate der einzige Eigentümer der Michael Jackson Company ist und sie die damit die Klage die El-amin und Co 2012 vor dem Zivilgericht einreichten vom Tisch zu bekommen.
Kathrine hatte jetzt vor einigen Wochen beantragt sich der Klage vor dem Zivilgericht anzuhängen, weil sie ja angeblich bislang keinerlei Info hatte, dass es die Klage gab. Ob der Estate nun nochmals beantragen muss, dass die Zivilklage damit ebenfalls abgewiesen ist oder ob dies automatisch geschieht ist mir auch nicht klar. Aber müsste theoret ja damit autoamtisch passieren,.
Schweizer Forum ebenfalls mit einem Kurzbericht.
Raymone Bain und Co. verlieren Prozess
29. März 2017
http://www.jackson.ch/raymone-bain-und-co-verlieren-prozess/
Ein Erfolg für die Nachlassverwaltung: Sie muss frühere Geschäftspartner Michael Jacksons nicht an Gewinnen beteiligen.
Gemäss einer Meldung von TMZ hat ein Richter die Forderungen von Raymone Bain, Quadree El-Amin, Broderick Morris und Adean King für nichtig erklärt.
Sie stützen sich bei der Klage auf ein Treffen am 1. Mai 2006 mit dem King of Pop in einem Hotelzimmer in Tokyo. Demzufolge versprach ihnen Michael Jackson einen Anteil am Unternehmen „The Michael Jackson Company LLC“ von 15 Prozent. Gemäss der mündlichen Abmachung die nur in Form von Notizen festgehalten wurde, habe Michael Jackson beabsichtigt, selbst vonüber das Unternehmen abgewickelte Projekte 75 Prozent zu verdienen, Katherine Jackson und Raymone Bain (damalige Managerin MJs) je 10 Prozent, El-Amin und seine Partner Morris und King je 1.68 Prozent.
Bereits Ende 2015 hatten Gerichtsverhandlungen stattgefunden, über die jedoch in den Medien nur spärlich berichtet wurde. Hier unser damaliger Bericht: „MJ hätte über eine Milliarde verdienen können“Howard Weitzmann, der Anwalt vom MJ Estate, sagt gegenüber TMZ: „Das war ein unseriöser und unerhörter Fall und diese Anspruchsteller kriegten, was sie verdienten – nämlich nichts.“
Der Richter begründete seinen für die Kläger negativen Entscheid am Montag mit dem fehlenden Vertrag. Die Abmachung im 2006 sei nur mündlich getroffen worden. Die Forderungen der vier Geschäftspartner sei unglaubwürdig und viel zu spät nach Michael Jacksons Tod eingereicht worden. (Gläubiger konnten gemäss Gerichtsentscheid bis im Jahr 2010 Forderungen an das MJ Estate stellen). Der Richter wollte auch wissen, wieso sie nicht bereits zu Lebzeiten Michael Jacksons Forderungen gestellt hätten.
Howard Weitzmann, der Anwalt vom MJ Estate, sagt gegenüber TMZ: „Das war ein unseriöser und unerhörter Fall und diese Anspruchsteller kriegten, was sie verdienten – nämlich nichts.“