Ich verstehe das so, dass Joe AEG verklagt auf Schadensersatz, die Grundlage dazu ist wohl der arbeitsrechtliche -oder sonstige Vertrag zwischen AEG und Murray. AEG soll also haftbar gemacht werden für das Verhalten ihres Angestellten. Falls die Klage durchgeht und Joe Erfolg hätte, würde AEG zu irgendeiner Zahlung verurteilt werden. Dieses Geld würde an Joe ausbezahlt werden müssen von AEG. Warum die Klageforderung verhältnismäßig niedrig gehalten ist, kann damit zusammenhängen, dass Joe als Kläger entsprechend der Klagesumme Gerichtskostenvorschuss leisten muss, jedenfalls ist das bei uns so. Je höher die Klagesumme je höher der Vorschuss, da könnte eine stattliche Summe zusammenkommen, die Joe erstmal vorlegen müsste. Falls es sich aber herausstellt, dass die Grundlage für die Klage nicht ausreichend ist, also z.B. das Gericht der Meinung ist, dass man AEG nicht haftbar machen könne für das Verhalten von Murray, kann es sein, dass die Klage gar nicht angenommen wird. Möglicherweise hätte Joe erstmal das Strafverfahren gegen Murray abwarten sollen, welche Schuld ihm letztendlich zugewiesen wird und welche Verurteilung herauskommt. Vielleicht kann bei den dortigen umfangreichen Ermittlungen festgestellt werden, dass AEG "mitdrinhängt" oder auch dass nichts dergleichen festgestellt wird, dass es keine Beweise gegen AEG gibt, oder dass die Verträge zwischen AEG und Murray und MJ so abgefasst sind, dass AEG auf jeden Fall abgesichert ist. Bei uns ist es so, dass zunächst das Strafverfahren durchgeführt wird und anschließend der Zivilprozess über Schadensersatz. Die Zivilrichter haben Einsicht in die Strafakten. ZB im Falle des schon mehrfach verurteilten und wieder freigesprochenen Polizisten Wörz war es der Zivilrichter, dem aus dem ersten Strafverfahren Ungereimtheiten in den Ermittlungen aufgefallen sind, es sind Entlastungsbeweise nicht ausgewertet worden und verschwunden, und der eine Wiederaufnahme der Strafverhandlung ins Rollen gebracht hat. Die Schadensersatzklage bei diesem Zivilrichter hatte der Vater der ermordeten Polizistin eingereicht gegen den Wörz.
Es kann durchaus sein, dass die Klage gegen AEG auf ganz dünnen Füßen steht, weil im Strafverfahren noch nichts entschieden ist. Vielleicht kann das Zivilgericht auch keine Einsicht in die Strafakten nehmen, weil das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.