Estate-Management-Bericht

  • Zitat

    Ich gestehe ich habs immer noch nicht verstanden :lachen: Wie kann jemand 40% haben (geerbt oder eben nicht) und dann nur ein zugegeben königliches Taschengeld und sämtliche persönliche Auslagen erstattet bekommen. Hat man nicht entweder 40% ODER eine Art Rente?
    Wieso geht das bei Katherine BEIDES gleichzeitig.


    Sky, ich habe darauf im vorigen Beitrag geantwortet: (übrigens aus dem finanztipp.Link von Marion . Aber als ich hier daraus kopiert hab, hieß es in etwa: Gehe bügeln, remember, das passt nicht, XD:

    Zitat

    Zitat von Marion
    Die Links, die Du eingestellt hast, handeln von deutschem Erbrecht, nicht vom Amerikanischem.

    :schelm:):hilfe2:

    Nachlassverwalter sind Testamentvollstrecker - Branca und McClain: Im US-Recht kommt die Aufgabe der Testamentvollstreckung dem deutschen Recht gleich:


    "Während der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers (hier: Branca und McClain) kann der Erbe (Katherine und Kinder) nicht wirksam über Gegenstände verfügen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen.
    Beispiel einer Dauertestamentsvollstreckung: (Anm.betrifft Katherine und PPB):


    Den "verschwenderischen" Erben soll ein bestimmter Ertrag oder Teil aus dem Vermögen zugewendet werden. Eine derartige Verfügung ist sinnvoll, wenn der Erblasser befürchtet, dass die Erben Haus und Grund schnell verprassen würden.


    Eine langjährige Testamentsvollstreckung wird häufig auch dann angeordnet, wenn ein Unternehmen an einen Minderjährigen vererbt wird.
    Durch den Testamentsvollstrecker kann der Erblasser erreichen, dass dem Erben jemand vor die Nase gesetzt wird, der dafür sorgt, dass das vererbte Vermögen beieinander bleibt und nicht "verprasst" wird. Wegen der zentralen Stellung des Vollstreckers trägt eine derartige Anordnung auch zur Friedensstiftung unter den Miterben bei."


    http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/testament-11.html


    Das ist hier das Wichtigste. Erbe, Nachlassverwaltung, Mit-Erbschaft. Katherines Teil wird von derselben Nachlassverwaltung mitverwaltet, weil das das geteilte Erbe in einem ist.


    Begünstigte mit dem *Vermögensvorteil, auf dem hier rumgeritten wird, müssen ihren Anteil per Gesetz innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Erben (jur. bei dem Beschwerten) oder seiner Nachlassverwaltung einfordern.
    Z.B. dein Onkel vererbt alles an deinen Cousin. Und du kriegst als Vermögensvorteil ein Auto vom Onkel. Du bist bedacht, aber kein Erbe. Als Vermächtnisnehmer musst du zu deinem Cousin od. seiner Nachlassverwaltung gehen und das Auto einfordern. Sonst bekommst du deinen Vermögensvorteil nicht.


    Das nennt sich *Vermögensvorteil. Keine Einforderung - kein Vermögen.


    Wann hat Katherine ihren Vorteil bei den Kindern eingefordert um an die 40% des Estate bzw. ihre "Leibrente" zu kommen? Sie hat gleichzeitig mit den Kindern ihre Erbschaft bekommen: 40% des Einkommens des Estate als Leibrente. Nirgendwo steht, dass es ihr nicht gehört oder dass sie keine Erbin ist.


    Zitat

    Zitat von Marion
    Eine Testamentsvollstreckung darf maximal 30 Jahre laufen????? Das ist dann aber für die Kids echt schrecklich, weil dann erbt Blanket ja nichts :wimmer: weil, Michael ist vor 3 Jahre gestorben da war Prince 12, Paris 11 und Blanket 7 und wenn sie alle erst ihren vollen Anteil aus dem Erbe mit 40 bekommen, läuft der Trust nämlich bei Prince 28 Jahre, bei Paris 29 Jahre und bei Blanket 33 Jahre.


    Nu, das war ja dein deutscher finanztipp-Link :smoke: Danke dafür :skandal:


    Zitat

    Dann wird nach Deinen Berechnungen Blanket wohl leer ausgehen, wenn der Trust nur maximal 30 Jahre laufen darf. Noch schlimmer wäre es gewesen, wenn Blanket erst 1 Jahr alt gewesen wäre, beim Tod von Michael, dann wären wohl Prince und Paris auch leer ausgegangen.


    :weglol: *Tränenwisch. :applaus:
    Jö, nach 30 Jahren ist die Nachlassverwaltung weg; nach dir-- >> zusammen mit dem Geld! :laugh:
    Quatsch. Nach 30 Jahren ist die NAchlassverwaltung (nach deinem finanztipp.link) weg. Und dann können die Kinder selber in Kooperation mit ausgesuchten Financiers weiterhin ihr Vermögen (nach Vaters Willen Blanket immer noch ab 40 Jahren) verwalten.


    Hier ist alles klar und mit Überheblichkeit wird nur sein eigener Wert aufpoliert u. oberflächlich versucht, Wissenslücken zu vertuschen.


    Beneficiary ist auf Deutsch jur. Erbberechtigte/r.


    Damit ist alles gesagt.
    ______________________
    :gruppenk:

  • Sie könnte also Theoretisch auch jeden Monat 1 Mio Dollar bekommen, wenn die beiden das für angemessen hielten. Hier vergibt die Trust-Regelung ganz klar die Macht über das Vermögen an die beiden Verwalter.

    Gut.
    Wenn das ginge, also begründet auch mal mehr Kohle zu erhalten, warum muss sie dann ein Darlehn aufnehmen? Warum ist das dann nicht der Bedarf den sie angeben kann (egal was sie damit macht).
    Und wenn sie das könnte, sagen wir mal drei Villen kaufen, weil sie eine in LA will, eine in Malibu und eine in New York... warum hat sie es dann noch nicht getan/versucht? (Und sie ihren Kindern geschenkt, die sie verkaufen und dann Bargeld haben würden.)
    Es wurden doch 30 Millionen ausgeschüttet. Somit wären 12 Millionen 40%. Warum muss sie da ein Darlehn aufnehmen um FÜR SICH ein Haus zu kaufen?
    Muss sie eigentlich belegen, was sie von den anderen 40 Prozent der Kinder bezahlt und wenn ja, bekommen die dann auch nur nach Bedarf ihre Auslagen gedeckt?
    Und wenn nicht - also die Kohle der Kids kann jeden Monat ausgegeben werden, für was auch immer, dann wäre ja die Gefahr/Möglichkeit dass sie nach aussen fließt.
    Jedenfalls wenn Branca und Co. bestimmen ob Kath 'sinnvolle' Ausgaben tätigt, dann ist es kein Wunder dass ihre Kids daran kratzen wollen. Dann würden sie ja von einem Treuhandverwalter profitieren der es Kate nicht so schwer macht Geld auszugeben.
    Dann ist auch zu verstehen dass sie an Branca und Co wollen, auch ohne sich selbst an deren Position zu setzen, nicht wahr.


    Es bleibt verworren. :??:
    Und da Kate egal wie man sie nennt - Erbe oder Begünstigte - NIEMALS ihre 40% ausgeben KANN, (auch wenn sie noch 30 Jahre lebt) ist sie doch ganz klar anders gestellt als die Kids. Da geht es doch nur um Begrifflichkeiten, die an der Tatsache nischt ändern, dass sie kaum was damit anfangen kann/darf.
    :dd:



    EDIT:

    Zitat

    Wegen der zentralen Stellung des Vollstreckers trägt eine derartige Anordnung auch zur Friedensstiftung unter den Miterben bei.

    Na mit der Friedensstiftung klappt es ja eher nicht.


    Gut wenn Katherine laut Deiner Aussage und der in den Links Erbin ist, warum muss sie dann ein Darlehn aufnehmen für etwas was sie kaufen will, wenn doch sogar einige Millionen gerade ausgeschüttelt wurden (und eine Immobilie dazu als Wertanlage gilt)?
    Und bleibt die Frage: Hat sie denn versucht das Geld nicht als Darlehn sondern als Teil ihres Erbes zu bekommen? Wurde es abgelehnt? Vor Gericht?

    2 Mal editiert, zuletzt von Sky* is MaJic* ()

  • @Sky..danke, für deine Fragen..das sind auch meine. Ich blicke ja auch nicht durch, ich lese die zwei gegenseitigen Auffassungen, Erklärungsversuche (ich denke, man kann das so auf zwei Auffassungen runterbrechen..) und jedesmal, nachdem ich eins gelesen habe, denke ich "ach so ist das, iwie logisch.." dann kommt die Antwort..und ich denke "ach so ist das...auch logisch" :kicher: ..Und ich kann wirklich nicht beurteilen, wer hier Recht hat. es ist irgendwie hochkompliziert, das aufzudröseln, und ich danke allen, die sich hier die Mühe machen das zu erklären - auch wenn ich es immernoch nicht wirklich verstanden habe.


    Zitat

    Es bleibt verworren. :??:
    Und da Kate egal wie man sie nennt - Erbe oder Begünstigte - NIEMALS ihre 40% ausgeben KANN, (auch wenn sie noch 30 Jahre lebt) ist sie doch ganz klar anders gestellt als die Kids. Da geht es doch nur um Begrifflichkeiten, die an der Tatsache nischt ändern, dass sie kaum was damit anfangen kann/darf.


    ..das ist, was mich auch wundert...eigentlich ist mir gleich ob sie nun Erbin oder Begünstigte heisst...aber sie kann doch einfach nicht über das, was ihr zur Verfügung steht, frei verfügen. Deshalb ist es ein irgendwie seltsames Erbe.. Gerade das, was Sky schrieb, dass sie z.B. nicht einfach Immobilien anschaffen kann (die dann ja ihr gehören würden und weitervererbt werden könnten..), dass sie dazu sogar ein Darlehen aufnehmen muss!!..das ist doch schon seltsam, dass die Estate Verwalter doch entscheiden, was nötige Ausgaben sind, und was nicht...dann haben die auch ganz schön viel Macht..und Katherine ist sehr von ihnen und ihrer Einschätzung abhängig - und das, wo es aber doch eigentlich ihr Erbe sei/ist/sein sollte.. - Es leuchtet mir ja auch ein, dass es lt. Definition wohl eine Erbin ist - aber dann doch eine sehr eingeschränkte...

  • :bh: nur ganz kurz :-D

    Zitat

    Aber der Trust ist bei einer Übersetzerin und wird in den nächsten Tagen, mit Übersetzung, im Lexikon landen :kiss:

    die übersetzung ist jetzt im lexikon
    :gdh: 15 - Michael Jackson Trust


    gefundene fehler dürft ihr behalten :-D
    ich hoffe, ihr kommt einigermaßen klar mit meinem geschreibsel, diese amtssprache zu übersetzen ist nicht so wirklich mein ding :doof:
    aber ich denke mal, man sollte verstehen, was drin steht :klapper:
    jetzt könnens zumindest ALLE lesen :dafuer:
    so diskutiert sichs auch leichter :Tova:
    liebe grüße
    blissy :hkuss:


    EDIT VON SHI: Und ich habe abweichende Diskussionen in den Meckerthread verfrachtet :sonne:

    achildbliss.2prkmh.jpg
    Mit jedem Kind, das dir begegnet, ertappst du Gott auf frischer Tat.
    Martin Luther
    If I had a single flower for every time I think about you, I could walk forever in my garden. ~Claudia Ghandi

  • Zitat

    ...Ich habe den Link http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/t…echtnis_01.html
    Nur aus dem Grunde eingestellt, zur Erklärung, dass man durch eine Zuwendung in einem Testament nicht zum Erben gemacht wird, weil der vermachte Vermögensvorteil nicht an ihn übergeht. Du benutzt aber genau diesen Link für die Erklärung dessen, dass Du Dich mit amerikanischem Recht auskennst. DAS sind zwei verschiedene paar Schuhe


    Marion , warum um Himmels Willen stellst du hier zum Thema US-Erbrecht Links ein, die mit dem US-Erbrecht nichts zu tun haben?


    Ich habe nichts Anderes gemacht als darin recherchiert, viel Interessantes zum Thema Vermögensvorteil und Nachlassverwaltung gefunden und sofort hier reingestellt. Plötzlich wars nicht gut genug. :doof::Tita:


    Zitat

    Ich bin bei Beiträgen beispielsweise von remember - äußerst irritiert.


    Ich bin hier nicht das Thema :kicher: Für Persönliches gibts eine pn-Funktion. :)


    @Vani, wünsche dir gute Besserung! :drück:

    Zitat

    Dann nennen die Einen Katherine halt Erbin und die Anderen nennen sie Begünstigte. In Amerika werden die schon wissen, was sie nun denn ist. Sie kriegt ihr Geld und Punkt.


    :abroll: Stimmt.


    Aber ich hab hier was zum Thema passende Links. Es ist, finde ich, hier für alle lohnenswert, darin zu lesen: Es geht nur das US-Erbrecht an, sogar nur auf Deutsch - Wichtiges kopiere ich hier rein. Zum Punkt Beneficiary:


    Zitat

    Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem einer Person bestimmte Güter übertragen werden, die diese für Dritte oder einen allgemeinen Zweck verwalten soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts).


    Der Trust wird durch das Dreiecksverhältnis: Errichtender – treuhänderischer Verwalter – Begünstigter geprägt.


    Der Errichtende wird als „Trustor“ (auch: „Settlor“, „Grantor“ oder „Creator“), der treuhänderische Verwalter als „Trustee“ und der letztlich Begünstigte als „Beneficiary“ bezeichnet. Der Zweck muss – anders als bei einer Stiftung oder einem „charitable trust“, nicht gemeinnützig sein.
    http://www.wf-kanzlei.de/wf-in…er-usa/der-trust-usa.html


    Demnach ist Beneficiary eine übliche Bezeichnung beim Trust als Rechtsinstitut, auf die nicht weiter eingegangen wird.


    Allerdings gibt es für einen Vermächtnisnehmer (einen Bedachten mit Vermögensvorteil) extra einen jur. Begriff: "Specific legatee", der mir weder im Testament noch in Trustpapieren ohne Weiteres ins Gesicht gesprungen ist. Wenn es einer findet, wäre nett, hier einen Link dazu einzustellen. :Tova:


    Zur Frage der US-Nachlassverwaltung: Sie ist in den USA grundsätzlich für alle Erben üblich.


    Zitat

    Das US-amerikanische Erbrecht unterscheidet zwei Varianten des Nachlassverwalters. Während der „Administrator“ durch das Gericht eingesetzt wird, spricht man von einem „Executor“, wenn dieser vom Erblasser testamentarisch eingesetzt wurde. Ähnlich wie ein deutscher Testamentsvollstrecker muss dann auch der US-amerikanische Nachlassverwalter den Nachlass verwalten und für dessen Abwicklung sorgen. Hierbei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass ein Nachlassverwalter in den USA Rechte am Nachlass erwirbt.http://www.erbrecht-heute.de/A…ionales-Erbrecht-USA.html


    Das fett Markierte erklärt hier alles in Bezug auf Notwendigkeit Katherines, jedes Mal einen Atrag zu stellen, wenn sie mehr Geld haben möchte als verwaltungstechnisch festgelegt. Der Nachlassverwalter ist wiederum vor Nachlassgericht verpflichtet, Rechenschaft abzulegen, wie gut das Vermögen verwaltet wird. Das ist in den USA so geregelt und Katherines Anträge haben nichts damit zu tun, dass sie keine Erbin ist:

    Zitat

    Nach Begleichung der Verbindlichkeiten legt der Nachlassverwalter dem Nachlassgericht den Verteilungsplan zur Genehmigung vor („final distribution account“). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. http://www.wf-kanzlei.de/wf-in…erwaltung-in-den-usa.html


    zum Trust in Kalifornien allerdings:

    Zitat

    Kann der Beneficiary vom Trustee Auskunft und Rechnungslegung Verlangen?


    Auf Verlangen eines Begünstigten ist der Trustee verpflichtet, über die Verwaltung des Trusts Auskunft zu geben. Nach dem Trust Law vieler Staaten (vgl. z.B. für Kalifornien, Art. 16064 CPC) kann die Pflicht zur Rechnungslegung aber von Settlor in der Trust Deed ausgeschlossen werden. In vielen Einzelstaaten ist der Trustee außerdem zur regelmäßigen Hinterlegung eines Tätigkeitsberichts und eines Jahresabschlusses bei Gericht verpflichtet.http://www.wf-kanzlei.de/wf-in…er-usa/der-trust-usa.html


    Zitat

    Hat der Erblasser durch ein Testament („will“, „testament“) eine Person bestimmt, die den Nachlass verwalten soll, so wird diese Person auf Antrag vom Gericht zum executor bestellt. Seine Rechte und Pflichten bestimmen sich primär nach dem Testament und sekundär nach den Gesetzen des Bundesstaates; damit ist er im weitesten Sinn mit dem deutschen Opens internal link in current window Testamentsvollstrecker vergleichbar. Auf Antrag des Gerichts erhält er eine Bescheinigung über seine Bestellung („letters testamentary“). Hat der Erblasser keinen executor bestimmt oder ist der benannte verstorben oder nicht Willens die Nachlassverwaltung zu übernehmen, bestimmt das Gericht auf Antrag einen administrator. Dabei wird die Frage, wer zum Nachlassverwalter zu bestellen ist in den Gesetzen der Bundesstaaten bestimmt. Diese stimmen in vielen Aspekten überein, so sind in der Regel die nächsten Angehörigen und die Erben („beneficiary“ oder „heirs“) zunächst als administrator zu berufen.http://www.wf-kanzlei.de/wf-in…erwaltung-in-den-usa.html


    Auch steht, warum überhaupt TRUSTS da sind:

    Zitat

    Um ein formelles Nachlassverfahren („Probate“) zu vermeiden, errichten viele Erblasser in den USA noch zu Lebzeiten einen sogenannten „Trust“. Anstelle eines „Executors“ oder „Administrators“ kommt dann ein „Trustee“ zum Einsatz, der die Verwaltung des Trusts übernimmt. http://www.erbrecht-heute.de/A…ionales-Erbrecht-USA.html


    Hier ist der Link, wo steht, dass das US-Testamentrecht KEINE Sicherung der Pflichanteile kennen, wie es in Deutschland der Fall ist.

    Zitat

    Demnach wird die Testierfreiheit des künftigen Erblassers in den Vereinigten Staaten in keinster Weise eingeschränkt, gleichzeitig bedeutet dies natürlich, dass selbst nahe Verwandte keine Pflichtteilsansprüche geltend machen können und im Zuge des Nachlassverfahrens mitunter leer ausgehen.http://www.erbrecht-heute.de/A…ionales-Erbrecht-USA.html


    Das heißt, dass die nächsten Verwandten nichts erben können (kein Pflichtanteil an die Verwandtschaft), wenn sie nicht im Testament benannt wurden.


    Und hier wäre die Frage mit dem Darlehen von Katherine geregelt:


    Zitat

    Welche Rechte und Befugnisse hat der Trustee?


    Der Trustee hat die Aufgabe, das Vermögen des Trusts für die Begünstigten treuhänderisch zu verwalten. Dabei hat der Trustee die Weisungen des Settlor zu beachten und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten („reasonable care, skill and caution“). Seine Verfügungsmacht („Powers“) gegenüber Dritten (z.B. Banken) ist wird durch die Trust Deed und die gesetzlichen Vorschriften bestimmt. Als Treuhänder hat er seine Befugnis immer ausschließlich im Interesse der Begünstigten auszuüben.


    Das würde heißen, dass Katherine weder von den eigenen 40 % noch von den sonstigen Erben Anteile vom Estate als Darlehen bekommen hat: denn sonst müsste sie ja Darlehenszinsen zahlen und wenn sie verstirbt, würden ihre Enkelkinder ihre Schulden am eigenen Vermögen erben? Wie geht das denn? :hilfe2:


    Deshalb gehe ich davon aus, dass die Nachlassverwaltung im Namen von Katherine das Darlehen bei den Dritten (s. o. bei einer Bank) aufgenommen hat und die Zinsen sehr wohl bezahlen kann. Es ging nur um die Höhe der Summe, die ihr bei eigenem Geld versperrt blieb.


    Warum? Es wäre z. B. damit erklärbar, dass sie selber die notwendige Summe auf Antrag nicht aus dem Trust herausholen konnte, weil genau die Summe zu diesem Zeitpunkt vertraglich festgebunden ist. Deshalb wurde seitens der Nachlassverwaltung/des überprüfenden Nachlassgerichts einem Darlehen zugestimmt.


    Andere Gründe sind natürlich auch nicht ausgeschlossen.
    _________________________________
    Ich sehe gerade, die Übersetzung ist fertig: Thx an die ÜbersetzerInnen :jubel:


    @Danke Zoey, Vani, Sky, BlaueBlume, Lady für euren Einsatz zur Friedensstiftung! Das wär ja noch, dass MJ-Fans sich noch in die Haare kriegen würden :hilfe2:

    Zitat

    bei der Diskussion wurde ein bisschen gepiekt, von allen Seiten. So wie ich das sehe, werden weder remember, noch Marion, noch ich oder sonst wer davon irgendwelche seelischen Schäden zurück behalten.


    :dietop::doppelv: :michael3:
    ____________________
    :gruppenk:

  • Jedenfalls wenn Branca und Co. bestimmen ob Kath 'sinnvolle' Ausgaben tätigt, dann ist es kein Wunder dass ihre Kids daran kratzen wollen. Dann würden sie ja von einem Treuhandverwalter profitieren der es Kate nicht so schwer macht Geld auszugeben.
    Dann ist auch zu verstehen dass sie an Branca und Co wollen, auch ohne sich selbst an deren Position zu setzen, nicht wahr


    Genauso ist das !!!


    Na mit der Friedensstiftung klappt es ja eher nicht.


    Doch, gerade dadurch besteht noch halbwegs Frieden, denn ohne den Trust und die Testamentsverwalter hätten die Geschwister sich wahrscheinlich schon zerfleischt !!!


    Danke an alle, die Remember erwähnt hat, auch von mir hier im Thread für die Friedensanstrengungen. remember, du bist aber auch echt cool :isis:


    Also ich verstehe das so: Zur Zeit können weder Katherine noch die Kinder über das Geld verfügen, im Moment entscheiden für alle Ausgaben die Vollstrecker.
    Bei Katherine bleibt das auch so (denn Michael wusste, dass seine Familie sie sonst permanent um Geld anhauen würde). Und er stellt sicher, dass seine Mutter für immer versorgt ist.


    Bei seinen Kindern ändert sich das Stück für Stück bis sie 40 sind und dann verfügen die Kinder über das gesamte Vermögen ! :hkuss:

    You were the rhythm,
    You were the sound of a crescendo,
    You showed us Heaven and Light,
    you faced the fear.


  • Ausnahmsweise Doppelpost !
    Ich weiß nicht, ob das hierher gehört oder schon woanders steht. Es gab ein Urteil im Prozess Estate gegen Howard Mann : :hut:



    http://www.showbiz411.com/2012…ores-a-major-win-in-court



    http://www.google.com/hostedne…fa7cf4c1d9af18db78693e7a9

    You were the rhythm,
    You were the sound of a crescendo,
    You showed us Heaven and Light,
    you faced the fear.


    Einmal editiert, zuletzt von Daniela Jackson ()


  • Marion , warum um Himmels Willen stellst du hier zum Thema US-Erbrecht Links ein, die mit dem US-Erbrecht nichts zu tun haben?


    Weil ich eigentlich gedacht habe, dass Du lesen kannst :-D und WARUM steht oben im Zitat :-D


    Ich weiß nicht, ob das hierher gehört oder schon woanders steht. Es gab ein Urteil im Prozess Estate gegen Howard Mann


    Ja, hat LenaLena hier schon eingestellt
    Kathrine Jackson und Howard Mann: Die ganze Geschichte


  • Ich vermute mal remember und jeder der hier dabei ist kann gut lesen :zwinker:
    :flitz:


    :gruß: GUMO, na ja, das ist aus ihrer Frage an mich aber nicht gerade herauszulesen :-D da manchmal einfach solche "Fragen" überflüssig sind und schon tausendmal beantwortet wurden und die Beantwortung dieser "Frage" in dem Zitat steht, welches sie selbst mit eingestellt hat. :zwinker:

  • Könnte es nicht sein dass es dann nicht um Lesen, sondern Verstehen, Interpretieren oder sowas geht :was:
    Da remember Dich ja sogar zitiert, geht es wohl um was anderes.:dd: Das mit dem Lesen können, ist es glaube ich aber nicht :nenene:
    Na ja, ich werde es aufmerksam verfolgen
    und bin jetzt auch :ich sag nix: und lieb :bih:
    :wave:

  • Könnte es nicht sein dass es dann nicht um Lesen, sondern Verstehen, Interpretieren oder sowas geht :was:
    Da remember Dich ja sogar zitiert, geht es wohl um was anderes.:dd: Das mit dem Lesen können, ist es glaube ich aber nicht :nenene:


    :kicher: kann sein, dass es um alle Drei von Dir genannten Dinge geht. Ich denke eher, dass es so ein Ding des nicht zugeben könnens ist :zwinker: und dann zieht man sich gerne andere Leute heran, die an der eigenen falschen Interpretierung schuld sein könnten.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich es so richtig ist:


    1.
    Im Testament steht geschrieben, dass Michael sein Vermögen dem Michael Jackson Family Trust vermacht hat, d.h. der Michael Jackson Family Trust erbt erstmal quasi direkt das Geld.


    2.
    Katherine wird lt. Gerichtspapiere offiziell wie folgt bezeichnet:


    "Katherine Esther Jackson, former Special Administrator, mother of the Decedent, Guardian of the Person of the Decedent's minor children, and an indirect beneficiary of the probate estate as a beneficiary of the Michael Jackson Family Trust dated November 1, 1995 (the "Trust") which will receive the entire net probate estate pursuant to the Decedent's Will which has been admitted to probate ("Mrs Jackson"), hereby submits its Petition for Compensation of Attorney for Personal Representative as follows
    [...] " http://www.scribd.com/doc/6228…nt-more-money-from-Estate


    Also Katherine ist eine "beneficiary" des Michael Jackson Family Trust und gleichzeitig eine "indirect beneficiary " des gesamten Nachlasses.


    Werden die Kinder eigentl. nicht evtl. auch als "indirect beneficiaries of the probate estate" rechtsmäßig angesehen ? Weil die Bezeichnung "indirect beneficiary" triftt doch eigentl. dann zu, wenn man nicht direkt das Vermögen erhält, also wie hier über den MJFT.


    EDIT:


    http://www.barandt.com/amerikanische_trusts.htm
    [...]
    "Ganz allgemein gesagt ist ein Trust ein rechtlich verselbständigtes Zweckvermögen, das durch einen Trusterrichter („Settlor“, „Grantor“, „Creator“) mittels einer Trusterrichtungsurkunde („Trust Deed“, „Declaration of Trust“) geschaffen und von einem Treuhänder („Trustee“) zu Gunsten der Begünstigen („Beneficiaries“) in dessen Eigentum entsprechend den in der Trusterrichtungsurkunde („Trust Deed“, „Declaration of Trust“) niedergelegten Bestimmungen gehalten und verwaltet wird."
    [...]

  • Kann mir jemand helfen bitte?Ich hab nun die Übersetzung überflogen vom Trust,und bin auf Artikel 6 gestossen wo einige andere JacksonMitglieder aufgeführt werfen wie Taryl etc.Was bedeuet dies nun?Hat er für sie bezahlt?Oder tut es noch?Sorry fürs dumm fragen.. :tüte:



    remember : Danke Dir für die Gute Besserung. :blume:
    Edit.Hierrum geht es mir:
    1. Ist der MICHAEL JACKSON RELATIVES‘ TRUST eingerichtet, wird der Treuhänder das Trustvermögen in gleiche Teile zugunsten von LEVON JACKSON, ELIJAH JACKSON, ANTHONY JACKSON, TAJ JACKSON, TARYLLE JACKSON und T.J. JACKSON aufteilen. Sollte einer von ihnen nicht mehr leben, wenn der MICHAEL JACKSON RELATIVES‘ TRUST eingerichtet ist, wird dessen Anteil gleichmäßig auf die anderen verteilt, die für sie gehalten werden. Wenn keiner der oben Genannten mehr zu der Zeit lebt, in der MICHAEL JACKSON RELATIVES‘ TRUST eingerichtet wird, wird der Rest des Trustvermögens an die gesetzlichen Erben des Treugebers verteilt.

  • Kann mir jemand helfen bitte?Ich hab nun die Übersetzung überflogen vom Trust,und bin auf Artikel 6 gestossen wo einige andere JacksonMitglieder aufgeführt werfen wie Taryl etc.Was bedeuet dies nun?Hat er für sie bezahlt?Oder tut es noch?Sorry fürs dumm fragen.. :tüte:


    Ich denke, dieser "Trust" ist eingerichtet worden, falls Michael keine Kinder gehabt hätte, so hab ich das verstanden :zwinker:

  • Der Trust aus Artikel 6 kommt dann zum Einsatz , wenn sämtliche Erben aus dem MJ-childrenstrust ausfallen (d.h.michaels kids und evt. vorhandene Enkel) erst dann würde dieser Trust mit den Neffen und Nichten zum Einsatz kommen. Es gibt also für diese auch keinen Grund , jetzt etwas zu unternehmen...sie kommen nur zum Zug,wenn alle anderen tot sind...

  • Das hatte ich verstanden ich meine nur wenn überhaupt jemals irgendwann irgendwer irgendwas sagen könnte diesbezüglich dann die oben aufgeführten und nicht Randy und Jermaine und co.@maja5809faithkeeper : Danke Dir fürs erklären,und auch Dir Marion : ich war schon sehr verduzt das zu lesen und konnte damit nichts anfangen.Schön zulesen,das er seine Nichten und Neffen bedacht hätte.Aber noch schöner ist es natürlich das er doch eigene Kinder hat,und was für welche. :wolke1: Echt wahnsinn wie gut ausgearbeitet dies alles ist.In jeglicher Hinsicht wasserdicht so das den Kindern keiner etwas nehmen kann.

  • Vielen :danke: für die Übersetzung des Trust. Na, nun haben wir es schwarz auf weiß, dass Kathrine in keinerweise über diese Summe verfügen kann, wie sie mag. Ich würde sagen, es ist so geregelt wie zu Michaels Lebzeiten. Wenn sie Geld benötigt, muss sie fragen. Sie wird von Michael wohl auch keine Kreditkarte ohne Limit bekommen haben und über sein Vermögen schalten und walten können, wie sie wollte. Sie erhielt zu Lebzeiten eine Unterstützung von ihm und wenn es außergewöhnliche Anlagen waren, musste sie ihn auch fragen.
    In dem Sinne macht der angebliche Satz von Branca: "Ich bin jetzt Michael Jackson." wahrlich Sinn.


    Was die Kinder betrifft, bin ich etwas irritiert. Alle Begünstigten werden mit Namen genannt nur die drei Kinder nicht. (Oder habe ich es überlesen?) Als die Änderung 2002 vorgenommen wurde, waren sie doch schon auf der Welt. Das verstehe ich nicht. :was:

  • Was die Kinder betrifft, bin ich etwas irritiert. Alle Begünstigten werden mit Namen genannt nur die drei Kinder nicht. (Oder habe ich es überlesen?) Als die Änderung 2002 vorgenommen wurde, waren sie doch schon auf der Welt. Das verstehe ich nicht. :was:


    Hmm, ich kann mir nur vorstellen, weil der Trust ja schon 1995 gemacht worden ist und wohl 2002, weil Veränderungen? gemacht wurden, es mit den Kindern einfach so stehen geblieben ist, da es ja ohne die extra Namensnennung der Kinder trotzdem super abgesichert ist. Wären weitere Kinder hinzugekommen, hätte es somit nicht unbedingt nochmal verändert werden müssen.