Estate-Management-Bericht

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  • Wären weitere Kinder hinzugekommen, hätte es somit nicht unbedingt nochmal verändert werden müssen.

    Yo, das ist eine logische und nachvollziehbare Erklärung! Danke, Marion.


    Was ich ja auch Klasse finde, dass er sogar an die Enkel gedacht hat. Das ist i- wie auch eine süße Vorstellung Opa Michael :schäm: ...aber naja... :snüf:

  • Aber kann man anhand dessen das die Kinder nicht benannt sind nicht dann einfach eines der Kinder ausschliessen?Wenn nun einer behauptet das zb Blanket gar nichts bekommen sollte?Und das vor Gericht dann so aussagt?Tut mir leid wenn das nun doof klingt..Aber ich dachte das gerade bei soetwas die Namen geschrieben werden müssten/sollten.Oder reicht da die Überschrift aus mit dem Family?



    Tut mir leid wenn ich schon wieder solche Fragen stell aber ich will es einfach verstehen. :tüte: Danke an alle die sich die Mühe machen rauszusuchen und zu erklären Marion   Maike und alle anderen hier. :gruppenk:

  • Nein Vany, seine Kinder sind ja dafür im Testament benannt :zwinker:


    Ah ok danke nun hab ich es verstanden.Aber was wäre denn passiert wenn das Testament nicht aufgetaucht wäre?Aber das Dokument vom Trust?Dann wäre wieder das alte Testament genommen worden von davor richtig?Wenn das so ist hab ich es nun auch alles verstanden.Danke. :lg:

  • Wäre kein Testament aufgetaucht, hätten die Kinder alles geerbt.
    Wäre ein Testament aufgetaucht, in dem die Kinder nicht bedacht sind, hätten sie zumindest mal sicher einen Pflichtteil geerbt. Denn selbst wenn ein Erblasser ein Kind im Testament sogar von der Erbfolge ausschließt, bekommt das Kind den gesetzlichen Pflichtteil. So ist das zumindest in Deutschland. Ob und in wie weit sich das amerikanische Erbrecht da von unserem unterscheidet, weiß ich natürlich nicht. Prince, Paris und Blanket sind die nächsten Nachkommen Michaels und sind damit in der Liste der Erbberechtigten ganz oben.



    "Be who you are and say what you feel because those who mind don't matter and those who matter don't mind."

  • Soweit ich nachgelesen habe, gibt es in dem kalifornischen Erbrecht KEINEN gesetzlichen Pflichtanteil.
    Es geht nur nach Erbfolge- somit wäre ohne Testament erberechtigt : 1. die Ehepartner 2. nur die Kinder, wenn kein Ehepartner vorhanden 3. wenn kein Ehepartner oder Kinder- dann die Eltern des Verstorbenen, wenn die auch schon tot sind, kommen 4. die Geschwister an die Reihe.


    Ich hoffe, ich habe es mir richtig gemerkt.

  • Zitat

    kann sein, dass es um alle Drei von Dir genannten Dinge geht. Ich denke eher, dass es so ein Ding des nicht zugeben könnens ist :zwinker: und dann zieht man sich gerne andere Leute heran, die an der eigenen falschen Interpretierung schuld sein könnten.


    Gott, Gott, die halbe letzte Seite ist remember gewidmet, was sowohl eigene falsche Interpretierung als auch überflüssig ist. :kicher:


    Du kannst nicht immer 100% Recht haben, Marion , was völlig OK ist.

    Beneficiary
    ist eben die übliche Bezeichnung für Trust-Erbberechtigte, inkl. Katherine. Das ist zuzugeben, nicht persönlich zu nehmen, nicht einen deshalb ständig runterzumachen, der darauf hingewiesen hat u. deine Interpretationen nicht einfach so übernimmt.


    Ich übernehme grundsätzlich keine Interpretationen anderer, ohne selber nachzuforschen: Soll für dich kein Weltuntergang sein, nichts passiert und alle respektieren dich, mich inklusive. :Tova:


    Ich hoffe, dass auf diese vom Thread abgedriftete personenbezogene, überflüssige Thematik nicht mehr eingegangen wird.
    ______________

    Zitat

    Na, nun haben wir es schwarz auf weiß, dass Kathrine in keinerweise über diese Summe verfügen kann, wie sie mag. Ich würde sagen, es ist so geregelt wie zu Michaels Lebzeiten. Wenn sie Geld benötigt, muss sie fragen.


    Das geht bei der Nachlassverwaltung physisch nicht, dass der Erbe jederzeit an so viel von seinem eigenen Geld kommt, wie er will, weil die Nachlassverwaltung unter gerichtlicher Aufsicht steht. Sie wird kontrolliert:


    Zitat

    Der Nachlassverwalter wird für die Dauer der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses („Probate Administration“) treuhänderischer Eigentümer. Er sichert unter gerichtlicher Aufsicht den Nachlass, zieht Nachlassforderungen ein und erfüllt Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist auch für die Einbehaltung und Zahlung der amerikanischen Erbschaftssteuer in den USA verantwortlich. Bestimmte Massnahmen der Nachlassverwaltung wie z.B. der Verkauf von zum Nachlass gehörigen Grundstücken in den USA bedürfen vorab der gerichtlichen Genehmigung. http://www.juraforum.de/wiki/p…n-vereinigten-staaten-usa


    Das heißt: Nicht nur Katherine, sondern überhaupt alle Erben fallen unter dieses Gesetz, weil die Nachlassverwaltung für alle so arbeitet und bestimmte Maßnahmen (siehe oben) eine gerichtliche Genehmigung brauchen.


    Wenn ein besonders gieriger Erbe seine Kasse plündern will, verhindert das die Nachlassverwaltung. Andernfalls ist sie gerichtlich schnell ihren Job los, weil sie, wie es heißt: "nicht im Sinne der Erben" mit Geld gewirtschaftet hat.


    Zitat

    Der Nachlassverwalter steht unter gerichtlicher Aufsicht. Viele Unterlagen können daher notfalls über das Nachlassgericht eingesehen werden. http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erbrecht-der- usa/nachlassverwaltung-in-den-usa.html


    _____________
    :gruppenk:

  • Du kannst nicht immer 100% Recht haben, Marion , was völlig OK ist.


    Och remember, weißt Du, ICH habe damit kein Problem, aber anscheinend hast Du eines, wenn Du kein Recht bekommst :brav: Ich würde Dir eigentlich mal empfehlen zu lesen, dann hättest Du verstanden, dass es hier nicht um Deine Interpretation des Wortes Beneficiary geht, sondern Deine "Erklärungen" zum Trust, die DU aus dem deutschen Erbrecht so zusammen gezimmert hast, damit sie Deine Meinung wieder geben. :zwinker: Beim Hinweis, dass das deutsche Recht mit dem amerikanischen nicht übereinstimmt, warst Du ja der Meinung, Deinen Fehler, auf mich schieben zu können, da ich ja diejenige war, die den Link eingestellt hat :bored: Nur blöd, dass ICH nicht den Trust auf das deutsche Erbrecht umgesetzt habe. Mein Anliegen mit diesem Link war, verständlich zu machen, dass ein Begünstigter in einem Testament nicht unbedingt auch Erbe ist, aber anscheinend hast Du auch das immer noch nicht verstanden. :bored: (deshalb muss ich es ja leider immer noch, ich glaube seit 2 Posts, wiederholen :bored: ) Du hast Zitate von mir und von LenaLena genommen und hast uns beiden erklärt, dass wir den Link wohl selber nicht gelesen hätten. Verstanden hast Du aber leider nicht, dass wir diesen Link gar nicht lesen brauchten, denn er ging um :bored: deutsches Erbrecht.


    Dann kam wieder ein Zitat von LenaLena

    Die einzigen die wirklich den Besitz von Michael erhalten werden und komplett darüber verfügen können sind Michael`s Kinder und das beginnt mit ihren 30. Lebensjahr und die volle Verfügung erhalten sie mit 40.


    auf das Du mit diesem geantwortet hast:

    Und ich sage dir, warum:"Eine Testamentsvollstreckung darf maximal 30 Jahre laufen. Dem Testamentsvollstrecker steht für seine Tätigkeit ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung zu. Die Höhe dieser Vergütung kann der Erblasser bereits in seinem Testament festlegen (…)"http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/testament-11.html


    Nach 25 Jahren bekommt Prince seine volle Verfügung, und genau nach 30 Jahren Blanket. Insofern ist die maximal gesetzlich festgelegte Frist voll und ganz ausgeschöpft.
    Somit beenden die Nachlassverwalter ihre Arbeit.


    Als ich Dich dann darauf hingewiesen habe, dass das nicht sein kann, weil 1. deutsches Erbrecht :bored: und 2. der Trust nicht 30 Jahre läuft, sondern 33 bis Blanket 40 Jahre alt ist. Aber ein "oh, da habe ich mich versehen, oder da habe ich mich verrechnet" kam nicht von Dir, sondern, dass hier:


    Nu, das war ja dein deutscher finanztipp-Link :smoke: Danke dafür :skandal:


    Komisch nur, dass ich gar nichts davon weiß, dass ich diese Berechnungen aufgestellt haben soll und mir war echt entfallen, dass ich Dich dazu gezwungen habe, diesen Link auf Michaels Trust, oder Testament anzuwenden.


    Marion , warum um Himmels Willen stellst du hier zum Thema US-Erbrecht Links ein, die mit dem US-Erbrecht nichts zu tun haben?
    Ich habe nichts Anderes gemacht als darin recherchiert, viel Interessantes zum Thema Vermögensvorteil und Nachlassverwaltung gefunden und sofort hier reingestellt. Plötzlich wars nicht gut genug.


    Es ist meines Wissens aber DEIN Problem, wenn DU darin recherchiert hast und vergessen hast, dass unser Rechtssystem ganz anders ist, als das amerikanische. Mein Anliegen war es nur, eine verständliche Erklärung, für alle, darüber zu finden, dass man, wenn man in einem Testament steht, nicht unbedingt auch Erbe ist. Wie ich z. B. in einem Testament verfügen kann, dass jemand lebenslanges Wohnrecht hat, ihn DAS aber noch nicht zum Erben macht, sondern zum Begünstigten. Viele haben es genauso verstanden, wie ich es gemeint habe, leider aber warst Du anscheinend viel zu sehr damit beschäftigt, jemanden zu suchen, damit Du aus der Nummer als vermeintlicher "Sieger" herauskommst. Mit Deinen Recherchen und Einstellungen hier habe ich nämlich nichts zu tun, aber es war ja "mein" Link nicht wahr, bin ich ja selber schuld, wenn DU dann diesen dazu benutzt um Michaels Testament damit zu erklären. :bored:


    Ich hoffe, dass auf diese vom Thread abgedriftete personenbezogene, überflüssige Thematik nicht mehr eingegangen wird.


    Weißt Du, wenn ich "angesprochen" werde, reagiere ich auch darauf und meines Wissens (lies Dir die Posts nochmal durch) bist Du mit der abgedrifteten, personenbezogenen, überflüssigen Thematik angefangen und wenn Du hoffst, dass darauf nicht mehr eingegangen werden soll, dann fang doch damit selbst mal an :zwinker: denn das Thema war schon längst wieder ein ganz anderes.

  • Zitat

    Du hoffst, dass darauf nicht mehr eingegangen werden soll, dann fang doch damit selbst mal an :zwinker: denn das Thema war schon längst wieder ein ganz anderes.


    Du Marion . Deshalb las ich eben nur den 1. und den letzten Satz deines Beitrags. Er ist mir uninteressant.
    Das Thema ist -->> längst das andere. :Tova:


    Zitat

    Soweit ich nachgelesen habe, gibt es in dem kalifornischen Erbrecht KEINEN gesetzlichen Pflichtanteil.
    Es geht nur nach Erbfolge- somit wäre ohne Testament erberechtigt : 1. die Ehepartner 2. nur die Kinder, wenn kein Ehepartner vorhanden 3. wenn kein Ehepartner oder Kinder- dann die Eltern des Verstorbenen, wenn die auch schon tot sind, kommen 4. die Geschwister an die Reihe.


    Völlig richtig: aus meinem Beitrag #105:


    Zitat

    Zitat von remember
    Hier ist der Link, wo steht, dass das US-Testamentrecht KEINE Sicherung der Pflichanteile kennen, wie es in Deutschland der Fall ist.



    Zitat

    Ich denke, dieser "Trust" ist eingerichtet worden, falls Michael keine Kinder gehabt hätte, so hab ich das verstanden :zwinker:


    Hier noch mal der Link von meinem letzten Beitrag, wo genauer erklärt wird, warum der Trust überhaupt eingerichtet wird:


    Zitat

    Um ein formelles Nachlassverfahren („Probate“) zu vermeiden, errichten viele Erblasser in den USA noch zu Lebzeiten einen sogenannten „Trust“. Anstelle eines „Executors“ oder „Administrators“ kommt dann ein „Trustee“ zum Einsatz, der die Verwaltung des Trusts übernimmt. http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Int…brecht-USA.html


    ____________________
    :gruppenk:

  • Langsam wird es langweilig.. :bored: Kann man sich nicht einfach auf verschiedene Sichtweisen einigen anstatt das nun immer und immer wieder durchzukauen,ich hab das Gefühl das man eh nicht auf einen Nenner kommt,was ja auch ok ist.. :kiss: Aber dauernd wieder das selbe durchkauen?( (Wollt das erst gar nicht schreiben,denn mir wurde ja auch alles erklärt damit ich es versteh,aber hier gehts ja nicht mehr um erklären...sondern um..ja was eigentlich :spion2: )

  • ...... :isn:
    da kann jetzt jeder hineinintepretieren was er gerne möchte. :kicher:

    ____________
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    "When people's minds are clouded by anger or hatred, no angel can reach them". ~Michael Jackson~

  • Tja, was war zuerst da? Das Ei oder die Henne? :iga::isn: Nicht, dass wieder jemand sich von mir auf den Schlips getreten fühlt..... :flöt:

  • Ich spendier Popcorn und Cola! Will jemand? Aber nicht drängeln, sonst gibts auf die Finger! Und in Ghostis Fall kommen die Ghostbusters.


    "There's something strange, in the neighborhood...there's something strange and it ain't no good" *sing*


    Sorry lol, mördermäßig OT, aber ich konnte es mir nicht verkneifen. :-D



    "Be who you are and say what you feel because those who mind don't matter and those who matter don't mind."

  • Wenn ihr so weiter macht, kommt ihr alle auf die stille Treppe! Oder in die Wuthöhle!


    Aber erstmal versuch ich es mit Hypnose:


    Ihr werdet ruhiger, eure Lider werden schweeer, gaaaaaaanz schweeeeeeer...






    @remeber
    Danke -.-
    Jetzt hab ich Lust auf echte Spekulatius.



    "Be who you are and say what you feel because those who mind don't matter and those who matter don't mind."

  • :olol: Ladyyyyy der Smiley is ja genial!!!!!


    remember
    Ich würde sagen ein bisserl zu viel Spekulatius :flüstern: Erlaubt sind 5 pro Post ( :alteschachtel: ). Also nicht wundern wenn ein paar verschwinden (an DEM Weihnachtsman vergreift sich aber sicher auch kein Mod :ak: Der ist bestimmt safe :-D .)


    Mir geht es nach Euren (Marion und remember) Posts noch wie vor ein paar Seiten. Sie hören sich - neben dem Gekabbel beiderseits- für mich beide schlüssig an. Fühle mich etwas wie beim Tennis :lachen: spannende Ballwechsel im endlosen Tiebreak.
    Wirklich Spekulatius kann ich nicht sehen. Es geht um Auslegung von Juristendeutsch/englisch. Obwohl... ich tendiere zu..... Nein, doch nicht.
    Tatsache ist dass das Estate absegnet, gesichtert durch ein Gericht, und dass es nischt alles Geld auf einmal gibt - für niemanden.
    Mir reicht das i-wie an Infos.
    Ich verstehe den Unmut der Geschwister, auf diese Regelung.
    Wenn man denkt Familie steht über allem (selbst Michael hat das öffentlich so ähnlich gesagt) und wenn dann vom fetten Kuchen der wohl für alle reichen könnte, nix abbekommt, dann gibts Unmut. Und das nicht nur bei den Jackson.
    Aber es gibt eben auch rechliche Bestimmungen und die werden gelten, auch für die Jacksons. Punkt.
    Das Estate hält sie offensichtlich ein, schützt und mehrt das Erbe und das unter den Augen des Gesetzes.
    Die Jacksons machen viel Wind ohne Substanz.
    Und Michael hat weder in seinen verschiedenen Versionen eines Testaments noch im Tust seinen Vater und seine Geschwister und viiiiele seiner Neffen, Cousins, Onkels und Tanten bedacht.
    Wirkliche 'Gefahr' dürfte eigentlich nur von den Benannten ausgehen: Elijah, TJ usw. Die sind nämlich erbberechtigt wenn die anderen weg wären. :klapper: EDIT:(Das ist nur eine Feststellung. KEINE Vermutung und nix was ich ernsthaft in Erwägung ziehe!)
    Sky* :hkuss:

    Einmal editiert, zuletzt von Sky* is MaJic* ()

  • Bevor die Neffen etc aber dran wären müssten einige andere verschwinden.Und das ginge nur mit krimineller Energie.(Gott bewahre das soetwas passiert)Und das würde auffallen und in dem Falle denke ich würden sie nichts erben denn sie haben sich ja mit unlauteren Mittel ans Testament geschlichen dann,oder?Also denke ich,die Kinder haben von keiner Seite etwas zu befürchten.Aussern wenn die Verwalter nun etwas zur Seite schaffen würden oder schlecht wirtschaften.Aber auch das würde auffallen und selbst wenn sie 10 mal schlecht wirtschaften,arm wären die Kinder dann immer noch nicht.Weniger Geld dann auf jedenfall,arm auf keinen Fall,egal wie abgesichert was finanzielles betrifft sind sie.Und ganz sicher werden die Verwalter(wer auch immer das dann sein wird) die Kinder zur Seite nehmen und ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben wenn sie alt genug sind selbst zu wirtschaften.

  • Zitat

    Zitat von Donna
    Also Katherine ist eine "beneficiary" des Michael Jackson Family Trust und gleichzeitig eine "indirect beneficiary " des gesamten Nachlasses. http://www.scribd.com/doc/62288332/Kathe…ney-from-Estate


    @Donna, das würde deine Frage zu Katherine als „indirect beneficiary of the probate estate“ erklären :Tova: -->>


    Zitat

    Im amerikanischen Erbrecht geht der Nachlass nicht direkt auf die Erben und Begünstigten über. Stattdessen ist grundsätzlich ein gerichtlich überwachtes Nachlassverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung in den USA nennt sich Probate.
    http://www.juraforum.de/wiki/p…n-vereinigten-staaten-usa


    Zitat

    remember
    Ich würde sagen ein bisserl zu viel Spekulatius :flüstern: Erlaubt sind 5 pro Post ( :alteschachtel: )


    XD. Man hat sich damit schlimm verschluckt XD. Alles weg. War aber nicht mein böser Wille.


    Zitat

    Tatsache ist dass das Estate absegnet, gesichtert durch ein Gericht, und dass es nischt alles Geld auf einmal gibt - für niemanden.


    Genau. Tatsache ist,


    -dass dieses Absegnen in den USA bei jeder Nachlassverwaltung für jeden Erben die Regel ist


    -Dass einige Maßnahmen der Nachlassverwaltung in den USA vorab der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
    http://www.juraforum.de/wiki/probate-nac…ten-staaten-usa


    -Dass es in den USA weder die Unterscheidung zwischen Erben und anderen Begünstigten im Sinne des deutschen Rechts noch eine Erbenhaftung gibt
    http://www.germany.info/Vertre…amilie/Nachlass__USA.html


    Ist mir schleierhaft, warum diese wichtige Information von vorhin gelöscht werden musste. Oder will man nur vom Spekulatius leben XD?


    Zitat

    @remeber
    Danke -.-
    Jetzt hab ich Lust auf echte Spekulatius.


    Ich auch. Aber die sind alle auf :iwds:


    Zitat

    Also denke ich,die Kinder haben von keiner Seite etwas zu befürchten.Aussern wenn die Verwalter nun etwas zur Seite schaffen würden oder schlecht wirtschaften.


    Ich glaube nicht, dass die Nachlassverwalter schlecht wirtschaften. Dann würden sie ihr Geld selber verlieren bzw. den Job ganz loswerden, die gerichtliche Aufsicht ist auch noch da.
    _____________________________________________
    Riesen-Dank, achildsbliss f. die Übersetzung :drück:

  • Ist mir schleierhaft, warum diese wichtige Information von vorhin gelöscht werden musste. Oder will man nur vom Spekulatius leben XD?


    Nein, man möchte hier nur wieder auf eine vernünftige Diskussionsebene zurückkommen. Zudem sind hier pro Post nur 5 Bilder "erlaubt" um auch den Usern die Möglichkeit zu geben, einen Thread zu lesen, die alte, langsamere Rechner besitzen, das ist aber schon lange bekannt.

  • Katherine bittet außerdem um zusätzliche 34.700 Dollar pro Monat um ihre Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zu bezahlen und die Kosten für das Einfamilienhaus in Gary Indiana und einen Wohnsitz in Las Vegas zu decken. Estate bittet den Richter diese einmaligen Zahlungen und die monatliche Erhöhung zu ermöglichen.

    Ob das Haus damit gemeint ist?
    http://www.tmz.com/2012/08/14/…-jackson-las-vegas-condo/


    Das wäre ja echt ein Ding. Ich denk mir mein Teil.... :flöt: Ok....ist TMZ....aber die Verbindung hört sich i-wie logisch an, oder?