Ich habe einen Fehler in der Übersetzung gemacht und dies korrigiert: Richtig ist:
Die Staatsanwaltschaft möchte das 12 Stunden vom Probenmaterial gezeigt wird, die Verteidigung hält lediglich 4 Stunden für erforderlich, die der Jury gezeigt werden sollten.
finde ich witzig, da doch die Verteidigung gleich nach Sicht der 1. Kassette geprahlt hat sie hätte schon so viel relevantes gesehen.