Was es nicht alles gibt!
Wegen des Konzerts in Mumbai 1996 gibts jetzt Ärger mit der Steuerfahndung. Das Konzert wurde damals von den Veranstaltern als klassische Veranstaltung deklariert und somit zu 100% von der Vergnügungssteuer befreit. Z. Zt. läuft eine Untersuchung wegen möglicher Steuerhinterziehung. In acht Wochen wird entschieden, ob die Steuern nach 15 Jahren von den Veranstaltern an die Regierung zu zahlen sind.
Quelle: The Telegraph-Calkutta
und: hindustantimes