IRS vs. Estate: Verliert die Steuerbehörde?
29. Dezember 2017
Die Nachlassverwaltung Michael Jacksons entgeht wahrscheinlich einer
hohen Strafe – „Bloomberg“ spekuliert über eine kürzliche Anordnung des
Richters.
Der Prozess war im Februar 2017 vorüber. Der „Internal Revenue Service“
(IRS) wirft dem MJ Estate vor, den Marktwert vom King of Pop nach dessen
Tod viel zu tief angegeben zu haben. Doch bis ein Urteil feststehe
könnte es lange dauern, hiess es damals. Jetzt hat der Richter Mark
Holmes einen Antrag der Steuerbehörde abgelehnt. Der IRS wollte
zusätzliches Beweismaterial vorlegen.
In einer Anordnung vom 20. Dezember formulierte der Richter unter
anderem eine Frage, was wohl geschehe, wenn eine Partei keine
ausreichende Beweise vorlege für einen Sachverhalt, den es zu beweisen
gäbe. „Nun, sie verliert.“
Der IRS wollte gegenüber „Bloomberg“ keinen Kommentar zum laufenden Verfahren abgeben.