Wenn sie tatsächlich eine derartige Generalbevollmächtigung haben, dann haben sie diese nicht aus dem Testament. Entweder es gibt dort eine Klausel, die uns nicht bekannt ist, oder ein anderes Schriftstück, das uns unbekannt ist, oder sie haben irgendein Ding gedreht.
Doch laut des gültigen Testaments, das ja als einzige und gültige Anweisung von Michael JAckson zu verstehen ist, haben die Vermögensvollstrecker keinerlei derartige Befugnisse.
Keiner hat mehr zu sagen als das Vormundschaftsgericht. Weder Branca & Co. noch TJ noch Katherine. Da die Kinder nicht mehr klein sind, wird das Vormundschaftsgericht auf ihre Wünsche natürlich eingehen. Es ist sogar egal was im Testament steht. Wenn im Testament stehen würde, das Branca & Co das Recht haben, Hausverbote zu erteilen, wäre das im konkreten Fall dem Vormundschaftsgericht schnurzpiepegal.
Also wenn jetzt Branca & Co. das Hausverbot erteilt haben, weil sie sauer auf die Jacksons sind, würde das ja aus persönlichen Motiven erfolgen (ich sage ja nicht, dass sie es gemacht haben - weiß ich ja nicht) und wäre so etwas wie "Amtsmissbrauch". Jeder könnte das beim Vormundschaftsgericht (=VG, muss mal eine Abkürzerung einführen) anzeigen. Selbst wenn das Hausverbot auf Anweisung von TJ erfolgte, kann das VG das aufheben. Das ist ja auch nachvollziehbar - die Geier lauern überall.
Und wenn das VG feststellt, dass Branca & Co. mehr in die eigene Tasche arbeiten oder uneffektiv arbeiten, dann würden sie einen neuen Verwalter bestellen.