ZitatIch gestehe ich habs immer noch nicht verstanden Wie kann jemand 40% haben (geerbt oder eben nicht) und dann nur ein zugegeben königliches Taschengeld und sämtliche persönliche Auslagen erstattet bekommen. Hat man nicht entweder 40% ODER eine Art Rente?
Wieso geht das bei Katherine BEIDES gleichzeitig.
Sky, ich habe darauf im vorigen Beitrag geantwortet: (übrigens aus dem finanztipp.Link von Marion
. Aber als ich hier daraus kopiert hab, hieß es in etwa: Gehe bügeln, remember, das passt nicht, XD:
ZitatZitat von Marion
Die Links, die Du eingestellt hast, handeln von deutschem Erbrecht, nicht vom Amerikanischem.
)
Nachlassverwalter sind Testamentvollstrecker - Branca und McClain: Im US-Recht kommt die Aufgabe der Testamentvollstreckung dem deutschen Recht gleich:
"Während der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers (hier: Branca und McClain) kann der Erbe (Katherine und Kinder) nicht wirksam über Gegenstände verfügen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen.
Beispiel einer Dauertestamentsvollstreckung: (Anm.betrifft Katherine und PPB):
Den "verschwenderischen" Erben soll ein bestimmter Ertrag oder Teil aus dem Vermögen zugewendet werden. Eine derartige Verfügung ist sinnvoll, wenn der Erblasser befürchtet, dass die Erben Haus und Grund schnell verprassen würden.
Eine langjährige Testamentsvollstreckung wird häufig auch dann angeordnet, wenn ein Unternehmen an einen Minderjährigen vererbt wird.
Durch den Testamentsvollstrecker kann der Erblasser erreichen, dass dem Erben jemand vor die Nase gesetzt wird, der dafür sorgt, dass das vererbte Vermögen beieinander bleibt und nicht "verprasst" wird. Wegen der zentralen Stellung des Vollstreckers trägt eine derartige Anordnung auch zur Friedensstiftung unter den Miterben bei."
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/testament-11.html
Das ist hier das Wichtigste. Erbe, Nachlassverwaltung, Mit-Erbschaft. Katherines Teil wird von derselben Nachlassverwaltung mitverwaltet, weil das das geteilte Erbe in einem ist.
Begünstigte mit dem *Vermögensvorteil, auf dem hier rumgeritten wird, müssen ihren Anteil per Gesetz innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Erben (jur. bei dem Beschwerten) oder seiner Nachlassverwaltung einfordern.
Z.B. dein Onkel vererbt alles an deinen Cousin. Und du kriegst als Vermögensvorteil ein Auto vom Onkel. Du bist bedacht, aber kein Erbe. Als Vermächtnisnehmer musst du zu deinem Cousin od. seiner Nachlassverwaltung gehen und das Auto einfordern. Sonst bekommst du deinen Vermögensvorteil nicht.
Das nennt sich *Vermögensvorteil. Keine Einforderung - kein Vermögen.
Wann hat Katherine ihren Vorteil bei den Kindern eingefordert um an die 40% des Estate bzw. ihre "Leibrente" zu kommen? Sie hat gleichzeitig mit den Kindern ihre Erbschaft bekommen: 40% des Einkommens des Estate als Leibrente. Nirgendwo steht, dass es ihr nicht gehört oder dass sie keine Erbin ist.
ZitatZitat von Marion
Eine Testamentsvollstreckung darf maximal 30 Jahre laufen????? Das ist dann aber für die Kids echt schrecklich, weil dann erbt Blanket ja nichts weil, Michael ist vor 3 Jahre gestorben da war Prince 12, Paris 11 und Blanket 7 und wenn sie alle erst ihren vollen Anteil aus dem Erbe mit 40 bekommen, läuft der Trust nämlich bei Prince 28 Jahre, bei Paris 29 Jahre und bei Blanket 33 Jahre.
Nu, das war ja dein deutscher finanztipp-Link Danke dafür
ZitatDann wird nach Deinen Berechnungen Blanket wohl leer ausgehen, wenn der Trust nur maximal 30 Jahre laufen darf. Noch schlimmer wäre es gewesen, wenn Blanket erst 1 Jahr alt gewesen wäre, beim Tod von Michael, dann wären wohl Prince und Paris auch leer ausgegangen.
*Tränenwisch.
Jö, nach 30 Jahren ist die Nachlassverwaltung weg; nach dir-- >> zusammen mit dem Geld!
Quatsch. Nach 30 Jahren ist die NAchlassverwaltung (nach deinem finanztipp.link) weg. Und dann können die Kinder selber in Kooperation mit ausgesuchten Financiers weiterhin ihr Vermögen (nach Vaters Willen Blanket immer noch ab 40 Jahren) verwalten.
Hier ist alles klar und mit Überheblichkeit wird nur sein eigener Wert aufpoliert u. oberflächlich versucht, Wissenslücken zu vertuschen.
Beneficiary ist auf Deutsch jur. Erbberechtigte/r.
Damit ist alles gesagt.
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