Abmahnung Michael Jackson – „Bad (Special Edition)” – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Waldorf Rechtsanwälte – Forderung 856,00 €

  • Abmahnung Michael Jackson – „Bad (Special Edition)” – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Waldorf Rechtsanwälte – Forderung 856,00 €


    Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!


    Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte. Es geht um das Album von Michael Jackson "Bad (Special Edition)". Der Verstoß stammt angeblich aus Juli 2009.


    In der Abmahnung werden Ausführungen des Amtsgerichts Frankfurt aus einer Entscheidung vom 27.02.2008 (Az.: 30 C 2467/07-20) zitiert. Dort heißt es wörtlich:

    "Durch die sekundengenaue Ermittlung von Zeitpunkt und Rechtsverletzung mittels der eingesetzten Software [?] ist sichergestellt, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem Provider vergebene IP-Adressen entsprechenden Nutzern zugeordnet werden können. Vorliegend ist diese IP-Adresse ausweislich der Auskunft von T-Online dem Beklagten zugewiesen."

    Gefordert werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00€ und ein Schadensersatz in Höhe von 350,00 €, also insgesamt eine Summe von 856,00 €. Mit der Zahlung sollen dann alle Ansprüche erledigt sein.

    Vor einer vorschnellen Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung ist zu warnen. Hier sollte vorab eine anwaltliche Prüfung erfolgen.


    http://www.anwalt24.de/fachart…anwaelte-forderung-856-00

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