Widerspuch: Hartz IV-Sätze verfassungswidrig
Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Deshalb befindet das ELO-Form es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen.
http://www.gegen-hartz.de/nach…assungswidrig-3718018.php
Im Link befindet sich ein Musterwiderspruch zum runterladen.