Youtoube und GEMA einigen sich

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    http://www.spiegel.de/netzwelt…gem-streit-a-1119133.html



    Rechte für MusikvideosYouTube und Gema einigen sich nach jahrelangem Streit
    Viele Musikvideos waren für deutsche YouTube-Nutzer bislang gesperrt - wegen eines erbitterten Streits zwischen Rechteverwertern und der Google-Tochter. Nun zahlt YouTube eine Abgabe an die Gema.
    Hinweis auf der Plattform YouTube (Montage)


    Dienstag, 01.11.2016 10:57 Uhr


    Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar: Diese Botschaft bekamen YouTube-Nutzer immer wieder zu sehen, wenn sie sich Musikvideos auf dem Portal anschauen wollten. Damit soll es nun vorbei sein. YouTube und die Rechteverwertungsgesellschaft Gema haben sich nach langem Streit auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Beide Seiten bestätigten die Einigung am Dienstagmorgen. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über den Deal berichtet.
    Die Google-Tochter zahlt nun eine Abgabe an die Gema - und YouTube-Nutzer sollen ab sofort Zugang zu Musikclips haben, die vorher nicht verfügbar waren. Das betreffe alle Videos der rund 70.000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, hieß es in einer Gema-Mitteilung. Über die Höhe des Beitrags, der an die Gema fließt, schweigen beide Seiten. Im Gegenzug werde die Gema das Bezahlangebot "YouTube Red" bei seiner Einführung in Deutschland "unterstützen".
    Manche der roten Sperrgrafiken waren auch am Dienstagvormittag noch aktiv. "Ab heute geht's los. Also habt bitte einen Moment Geduld, wenn noch nicht alle Videos sofort verfügbar sind", hieß es in einem Blogeintrag von YouTube. Im Laufe des Dienstags sollen aber alle Inhalte freigeschaltet sein, wie bislang mit Verweis auf Gema-Rechte gesperrt waren.
    Komplett verschwinden werden die Sperrtafeln allerdings nicht: Sie werden beispielsweise dann geschaltet, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der Gema ist und andere Rechte geltend macht.
    Streit seit 2009
    Über die Bezahlung der Rechteinhaber beim Abruf von Musikvideos über das Internet und andere rechtliche Modalitäten hatten sich YouTube und Gema jahrelang gestritten, teils auch vor Gericht. Seit 2009 gab es keine gültige Lizenzvereinbarung mehr. Viele Inhalte waren daher für deutsche Nutzer auf YouTube nicht verfügbar; gekennzeichnet wurde dies mit den Sperrgrafiken. Die jetzt getroffene Vereinbarung soll auch rückwirkend für den Zeitraum seit 2009 gelten.
    Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet. Im Januar unterlag die Gema mit einer Schadensersatzklage gegen YouTube vor dem Oberlandesgericht München - sie hatte in dem Verfahren 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos gefordert.
    In einem anderen Prozess hatte die Gema dagegen mehr Erfolg. YouTube könne unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn die Videoplattform bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt, hatte das Oberlandesgericht Hamburg im vergangenen Jahr geurteilt. Die Rechtsstreitigkeiten
    fab/dpa