Estate-Management-Bericht

  • remember
    Es ging einzig und allein um den Unterschied zwischen Katherine und den Kindern. Die Kinder sind die Besitzer des Estates. Katherine gehört nur das, was sie laut Testament bis zu ihrem Tod bekommt.
    Dass die Kinder an sich jetzt schon die Besitzer des Estates sind ist auch klar. Aber sie können noch nicht darüber verfügen und wenn ich mich recht erinnere, dann können sie über das Estate auch erst nach und nach verfügen. Hatte Michael das nicht so irgendwie geregelt, dass die das alles nicht auf einmal kriegen? Was ich übrigens sehr schlauf fände. Wenn sie aber irgendwann alt genug sind das Erbe nach und nach anzutreten, dann können sie, im Gegensatz zu Katherine, frei verfügen.


    @Zoey
    Ja, wenn Katherine das Haus in Calabasas kaufen würde, dann würde es ihr gehören und Punkt.
    Bisher hat sie es aber nicht selbst gekauft.



    "Be who you are and say what you feel because those who mind don't matter and those who matter don't mind."

  • Total alle Darlehen an Kathrine: 6,560,000 Dollar

    Kathrine hat NEBEN ihrer "Rente" diese Darlehenssumme ausgezahlt bekommen. Darlehen heißt doch, dass ich es wieder zurückzahlen muss. Ehrlich ich frage mich echt, wozu sie solch eine Summe benötigt.Ich geh mal davon aus, mit diesem Geld kauft sie das Haus in Calabasas, dann gehört es solange in die Erbmasse von PPB bis sie es von ihrer "Rente" zurückgezahlt hat.

    Für PPB bekommt sie Unterhalt, die laufenden Kosten u.a. von den Häusern übernimmt das Estate, und sie erhält auch ihre "Rente". Also, wenn ich mir hier die Kostenaufstellung anschaue, hat Kathrine ihre Rente ganz für sich allein. Nebenbei braucht sie nix bezahlen....

  • Zitat

    Kathrine hat NEBEN ihrer "Rente" diese Darlehenssumme ausgezahlt bekommen. Darlehen heißt doch, dass ich es wieder zurückzahlen muss. Ehrlich ich frage mich echt, wozu sie solch eine Summe benötigt.Ich geh mal davon aus, mit diesem Geld kauft sie das Haus in Calabasas, dann gehört es solange in die Erbmasse von PPB bis sie es von ihrer "Rente" zurückgezahlt hat.


    AHA!!..das wollte ich wissen, zu der Sache mit dem Hauskauf. Weil es mir nicht klar war, WIE sie es finanziert, ob sie es aus ihrer Rente zahlt, oder ob sie zusätzliches Geld dazu braucht - und wenn ja, wie sie das erhält. Ich dachte, wenn es einfach so zusätzlich ausgezahlt würde, weil die Rente nicht reicht zu diesem Zweck, und es kein Darlehen wäre, wäre es schon etwas seltsam - wie eine Umwandlung von Geld (was sie nicht vererben kann) in ein Immobilie (die dann ihr gehört und die sie weitervererben kann) Aber so macht das für mich Sinn.

    2 Mal editiert, zuletzt von maja5809faithkeeper ()

  • Zitat

    Kathrine hat NEBEN ihrer "Rente" diese Darlehenssumme ausgezahlt bekommen. Darlehen heißt doch, dass ich es wieder zurückzahlen muss.


    Ist dieses Darlehen ihr Darlehen od. noch das Darlehen von MJ? Wenn man das Erbe eintritt (keine Verzichtserklärung geschrieben), werden die Schulden mit vererbt.

    Zitat

    remember
    Es ging einzig und allein um den Unterschied zwischen Katherine und den Kindern. Die Kinder sind die Besitzer des Estates. Katherine gehört nur das, was sie laut Testament bis zu ihrem Tod bekommt.
    (...)Wenn sie aber irgendwann alt genug sind das Erbe nach und nach anzutreten, dann können sie, im Gegensatz zu Katherine, frei verfügen.


    Nein. Sie können über Katherines Anteil nicht verfügen, auch wenn sie alt genug sind. Nur über ihre Leiche -->> im wahrsten Sinne des Wortes. Sonst könnten sie die alte Omi am Hungertuch nagen lassen. Aber das geht nicht, weil sie auch anteilig Estate-Erbin ist.


    Zitat

    Ja, wenn Katherine das Haus in Calabasas kaufen würde, dann würde es ihr gehören und Punkt.
    Bisher hat sie es aber nicht selbst gekauft.


    Das ist doch egal: Das Haus wird bestimmt nicht vom Teil der Charity, sondern so oder so aus einem der 4 Anteile der Erben (Katherine + 3 Kinder) finanziert.
    So oder so gehören ihnen diese 4 Anteile. Alles ist rechtens. Niemand ist hier Bittsteller. Das Geld gehört nur ihnen.


    ALLES, was MJ-Estate i-wo, zu welchem Zeitpunkt auch immer bezahlt, ist (+Charity extra) NUR das Geld von Katherine und von 3 Kindern. Katherine und 3 Kinder sind Besitzer des Estate.


    Nicht die Herren vom Estate bezahlen die "Bittstellerin" Katherine :fg: , sondern Katherine mit ihren Enkelkindern bezahlt die Verwalter ihres eigenen Estate -->> für die Verwaltung des Vermögens der Hinterbliebenen: Katherine, 3 Kinder, Charity.

    5 Mal editiert, zuletzt von remember ()

  • Manachmal hab ich so ein bisschen das Gefühl du liest nicht richtig.
    Dass Katherine ihre Rente bis zur ihrem Lebensende bekommt hab ich selbst doch mehrfach erwähnt. Bis sie stirbt gehört es ihr. Danach fließt es in den Trust und gehört den Kindern. Sind die alt genug können sie über ihr Erbe aber frei verfügen. Ob Katherines Anteil da dann schon zu diesem Erbe gehört oder nicht, das kann ja nun noch niemand wissen.


    Das Darlehen ist Katherines. Nicht das von Michael. Branca und McClain kümmern sich darum Michaels Schulden abzubauen. Dafür sind sie ja da. Damit hat Katherine nichts zu tun. Dieses Darlehen müsste Katherine also rein theoretisch an den Estate ihres Sohnes zurück bezahlen.
    Und nochmal, Katherine besitzt nichts vom Estate. Sie bekommt praktisch ihre Rente. Wenn sie das Geld geerbt hätte, das sie bekommt, dann würde es ihr frei stehen dieses Geld auch irgendwann weiterzuvererben, was sie nicht kann. Michael hat aber nur dafür gesorgt, dass sie eine gewisse Summe an Geld bekommt und das jeden Monat. Und über das Geld, das sie bekommt, kann sie zu Lebzeiten verfügen. Damit kann sie kaufen was sie will. Alles was darüber hinaus geht muss Katherine sehr wohl "erbitten", weil es ihr schlicht nicht gehört! Es gehört den Kindern!



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  • Nochmal Katherine hat kein Estate und es ist auch nicht ihres, sondern das von Michaels Kindern. lies mal bitte beiden Ausschnitte aus dem Michael Jackson Family Trust. Der Trust wird demnächst vollständig und übersetzt hier im Forum gepostet werden, aber hier mal zwei Ausschnitte davon.



    fs_anon_967863_1659980822.jpg

  • Zitat

    Dass Katherine ihre Rente bis zur ihrem Lebensende bekommt hab ich selbst doch mehrfach erwähnt. Bis sie stirbt gehört es ihr. Danach fließt es in den Trust und gehört den Kindern. Sind die alt genug können sie über ihr Erbe aber frei verfügen. Ob Katherines Anteil da dann schon zu diesem Erbe gehört oder nicht, das kann ja nun noch niemand wissen.

    Äh? Wenn sie stirbt fließt was zurück in den Trust? Ihre Rente? Wie denn?
    Sie bekommt ihre Rente, das gehört ihr, was sie damit macht ist ihre Sache und wenn sie stirbt ist das, was übrig ist, ihr Barvermögen und wird nach ihrem eigenen Testament vererbt - so wie es mit jeder Leibrente ist. Es sei denn, es gibt eine Klausel in dem Vertrag, in dem steht, dass alles, was am Tag ihres Todes an ihrem Barvermögen vorhanden ist, in den Trust fließen soll. Davon hab ich aber nichts gelesen. Nein. Es ist folgendermaßen:
    Dieser Trust besagt, dass abzüglich der Kosten für Schulden, Ausgaben, Steuern, etc. und abzüglich der Spenden für Charity je 50% für Katherine sind und 50% für die Kids.
    Katherines 50% werden ihr als Leibrente ausbezahlt und die 50% der Kids je gestaffelt ab Volljährigkeit.
    Was von Katherine's 50% nach ihrem Tod noch nicht ausbezahlt ist, fließt ebenfalls in das Erbe der Kids ein.
    Aber alles, was an sie ausbezahlt wurde und nicht ausgegeben wurde (praktisch im Sparstrumpf ist), müsste nach geltendem Recht einfach nach ihrem Willen vererbt werden an wen auch immer.


    Zitat

    Michael hat aber nur dafür gesorgt, dass sie eine gewisse Summe an Geld bekommt und das jeden Monat. Und über das Geld, das sie bekommt, kann sie zu Lebzeiten verfügen. Damit kann sie kaufen was sie will. Alles was darüber hinaus geht muss Katherine sehr wohl "erbitten", weil es ihr schlicht nicht gehört! Es gehört den Kindern!

    DAmit wir uns richtig verstehen:
    Diese Leibrente, die sie monatlich bekommt, fließt ihr aus Geld zu, das sie geerbt hat. 50% des Vermögens gehört ihr. Und 50% den Kindern.
    Sie bekommt nur nicht alles auf einen Schlag ausbezahlt (vermutlich um Aasgeier fernzuhalten) sondern gestaffelt monatlich. Wenn sie im Monat mehr braucht oder mehr auf einmal ausbezahlt haben möchte, so muss sie das mit den Vermögensverwaltern geschäftlich klären, so wie ich zur Bank gehen muss und mein fest angelegtes Geld abzulösen, wenn ich es brauche. Sie wird niemals auch nur einen cent mehr sehen als die 50% die sie geerbt hat. D.h. an Geld, das den Kindern gehört, kann sie gar nicht ran, da könnte sie noch so bitten.
    Wenn sie um Geld "bittet", dann um Geld von ihren 50%, die noch nicht an sie ausbezahlt wurden.
    Aber es gehört ihr und nicht den Kindern.
    Erst wenn sie tot ist, geht das, was noch im Topf übrig ist, an die Kids.

    Einmal editiert, zuletzt von Zoey ()

  • Zitat

    Vorher war MJ allein der Besitzer des Ganzen. Jetzt sind es Katherine mit ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen von MJs Vermögen, 3 Kinder + Charity. Von daher kann die Frau nicht über alle Anteile verfügen, weil sie das Estate nur anteilig (den Teil, den sie monatlich ausgezahlt bekommt) geerbt hat.


    Da hat nie jemand dagegen gesprochen, dass Katherine die Rente die sie bekommt auch besitzt - natürlich gehört sie ihr, natürlich kann sie damit machen was sie will. Keine Frage.
    Allerdings besitzt sie keinerlei Rechte an die hier mal erwähnten 40 % des Gesamterbes zu greifen. Sie bekommt die Rente und das ware es dann.


    Was sonst noch benötigt wird, kann sie beantragen - hat aber kein festgelegtes Recht darauf.


    Zitat

    Aber wie Shi über mir schrieb, wenn sie stirbt, bleibt das Geld im Trust und gehört irgendwann einzig und alleine den Kindern!


    Nein, tut es nicht. Denn es wurde festgelegt, mit welchen Alter die Kinder erben - vorher gibt es nur Unterhalt - auch wenn Katherine stirbt.
    Und bis die Kinder das Alter erreicht haben, sind eben Branca und McClain die Verwalter - Eigentümer ist der Michael Jackson Family Trust.


    Zitat

    Die Kinder können auch ebenfalls nur soweit über das Geld verfügen, wie es (so wie in der Bank) vertraglich festgelegt ist.


    Haben sie das Endalter erreicht in dem sie komplett erben - dann können sie über die gesamten 80 % die Ihnen zustehen verfügen und damit tun und lassen was sie wollen. Wenn sie es im Ozean versenken wollen, dann geht auch das (selbst mit Deinen vergleichsweise 2045 Sparkonten :-D )


    Zitat

    Wenn das Haus aus dem Estate bezahlt wird, gehört es ja dann wieder dem Michael Jackson Family Trust und damit irgendwann den Kids :schulter: Wäre für mich ok :kicher:


    Deswegen schrieb ich: Wenn das Haus vom Estate bezahlt wird - und nicht: wenn es von ihrer Rente bezahlt wird.
    Was Katherine von ihrer kauft - gehört natürlich ihr - aber die Rente scheint mir eher nicht ausreichend um ein Haus wie das in Calabasas zu kaufen.


    Zitat

    Nein. Sie können über Katherines Anteil nicht verfügen, auch wenn sie alt genug sind. Nur über ihre Leiche -->> im wahrsten Sinne des Wortes. Sonst könnten sie die alte Omi am Hungertuch nagen lassen. Aber das geht nicht, weil sie auch anteilig Estate-Erbin ist.


    Ich frage mich immer wieder, wie Du darauf kommst, dass Katherine anteilige Estate Erbin ist :schulter:


    Und wenn die Kinder dann das Alter haben wo sie frei über ihren Anteil verfügen dürfen... ich gehe davon aus, dass Omi dann schon Geschichte ist.


    Zitat

    DAmit wir uns richtig verstehen:
    Diese Leibrente, die sie monatlich bekommt, fließt ihr aus Geld zu, das sie geerbt hat. 50% des Vermögens gehört ihr. Und 50% den Kindern.


    Das ist nicht wahr, denn wenn es ihr gehören würde, dann könnte sie es vererben. Ganz einfach Sache.


    Wirklich gehören - gehört ihr nur die Rente. Alles weitere muss belegt werden, damit entschieden werden kann, ob es dafür Geld gibt.

    Jeder Tag an dem Dich jemand liebt ist ein schöner Tag!

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    Wer lesen kann ist klar im Vorteil (und weiß Bescheid)

  • Zitat

    Und bis die Kinder das Alter erreicht haben, sind eben Branca und McClain die Verwalter - Eigentümer ist der Michael Jackson Family Trust.


    Eigentümer? :kicher: Wieso heißt denn MJ FAMILY Trust überhaupt FAMILY und nicht Branca=McClain-Trust? -


    Zitat


    Zitat von Zoey
    DAmit wir uns richtig verstehen:
    Diese Leibrente, die sie monatlich bekommt, fließt ihr aus Geld zu, das sie geerbt hat. 50% des Vermögens gehört ihr. Und 50% den Kindern.


    DANKE, @Zoey!


    Katherines Rente ist ihr eigenes Vermögen, das ihr von Michael hinterblieben ist.


    Zitat

    Haben sie das Endalter erreicht in dem sie komplett erben - dann können sie über die gesamten 80 % die Ihnen zustehen verfügen und damit tun und lassen was sie wollen. Wenn sie es im Ozean versenken wollen, dann geht auch das :-D )


    Natürlich ist Katherine Miterbin und das steht fest. Ihren Anteil, den sie in Form der Rente bekommt, kann sie verschenken und ebenfalls im Ozean versenken :-D


    Dass sie nicht sofort 40 % des Vermögens in der Hand haben kann, ist nicht mit Kleinvermögen wie ein fester Betrag auf einem Sparbuch zu vergleichen, weil das Vermögensgeld von Katherine und den Kindern ständig in sehr hohen Summen arbeitet.


    Vereinfachter Vergleich: Wie kannst du sofort für 30 Jahre die Miete von deinem Haus bekommen, wenn sie nicht sofort auf einmal für 30 Jahre ausgezahlt wird? Dies ist ein Vermögenswert, der ständig arbeitet. Oder: Wie Kannst du all den Zinseszinseffekt von Wertpapieren auf einmal kriegen, wenn es 15 Jahre dauert, bis die Frist abläuft etc. ?
    Aus solchen Werten setzt sich das Vermögen (=Estate) natürlich auch stark zusammen.
    Es wirtschaftet ständig.
    Deshalb werden auch die Kinder nicht alles aufeinmal kriegen können, sondern gestaffelt, wie im Family Trust auch steht.


    Und Family Trust ist nicht umsonst eben FAMILY Trust.


    Ich hab hier den Eindruck, das Estate ist i-ein Mausoleum auf Podest u. Katherine die Bittstellerin, XD.


    Katherine ist Verwalterin des Estate. Sie ist hinterbliebene Miterbin. Branca u. McClain sind nur ihre Co-Verwalter. So steht das überall.


    40 % sind im Besitz von Katherine.
    Sie bezahlt in ihrem Namen und als Vormund im Namen der Kinder Branca, McClain, trägt Anwaltskosten etc.; und bezahlt den ganzen Stab an sonstigen Mitarbeitern,die ihren Anteil u. den Anteil der Kinder u. der Charity verwalten.


    Das ist aber nicht so, dass sie mit paar Scheinchen vorbeikommt. Sondern als Millionärin hat sie ihre eigenen Co-Vermögensverwalter, die das für sehr gutes Geld für sie erledigen (Branca und McClain). Sie bezahlt sie dafür aus ihrem Vermögen und dem Vermögen ihrer Enkelkinder, das sich MJ-ESTATE nennt.


    ALLES, was das Estate jemals bezahlt u. bezahlen wird, gehört Katherine und den 3 Kindern (+ ein Anteil f. Charity).


    Das ist alles ihr Vermögen. Und sonst von NIEMAND.

    Einmal editiert, zuletzt von remember ()

  • Zitat

    Ich frage mich immer wieder, wie Du darauf kommst, dass Katherine anteilige Estate Erbin ist


    Weil es im MJ Family Trust so steht. Darum.
    Im Testament ist festgelegt, wie der Trust verwaltet werden soll - der Trust selbst regelt praktisch die Details.
    Dieses Dokument wurde 1995 aufgesetzt und im März 2002 nochmals bekräftigt.
    Link mit ausführlichen Erklärungen und Zusammenfassung hier:
    http://wills.about.com/od/mich…kson-Family-Trust-Say.htm
    PDF des Original Trust Dokuments hier:
    http://wills.about.com/library/JacksonTrust.pdf


    Alles auf englisch, bin heute nicht mehr in der Lage zu übersetzen.

  • Ich denke es ist i.wie unklar, wie so ein Trust - normalerweise - funktioniert. Michael hat sein Vermögen in/an diesen Family Trust gebunden. Dieser Trust führt Begünstigte an – jene, die im Testament aufgeführt sind. 40 Proz. Katherine, 40 die Kids und 20 soll für Karitative Zwecke eingesetzt werden (an Organisationen etc.) In diesem Trust ist genau geregelt wie die Auszahlung an die Begünstigten zu erfolgen hat. In kleinerem Ausmaß ist es üblich so die Schulausbildung oder Universitätsausbildung der Kinder/Enkelkinder zu sichern – nur als Beispiel. Dann darf das Geld auch nur dafür Verwendung finden(Pech für die Porscheträume des Enkels) Und das bestimmt der Besteller (M), derjenige der sein Vermögen an einen Trust gebunden hat.


    Die Höhe von Kathernes Auszahlungen bestimmt der Trustee, in diesem Fall die zwei VM-Verwalter. Die Aufgabe der VM-Verwalter ist es, das Vermögen zu vermehren bzw. zu erhalten – sowie im Sinne des Bestellers (M) an die Begünstigen zur Auszahlung zu bringen. Es kann sogar vom Besteller(M) genau bestimmt worden sein, dass Geschäfte nur branchenbezogen abgewickelt werden dürfen – und die VM-Verwalter in keinen Nachtclub investieren dürfen, auch wenn es lukrativ wäre. (nur so als Beispiel) Hab ja keine Ahnung wie dieser Trust aufgebaut ist. Und sonst auch keiner der hier Schreibenden, da nicht zur Gänze einsehbar.


    Keiner der Begünstigten kann einfach so über den Nachlass verfügen, da das Vermögen in/an diesem/n Trust gebunden ist. Wenn man es vereinfacht sagen sollte, so ist der Eigentümer des MJ-Nachlasses dieser Trust. Die Begünstigten – und NUR die Begünstigten sind berechtigt aus diesem Fond/Topf/Trust, wenn man so möchte Kapital abzuschöpfen, und zwar so, wie der Besteller (M) es vorgesehen hat.

    @Shi
    Katherines „Rente“ ist der Anteil aus dem Nachlass, der ihr ein sorgenfreies Leben zusichern soll. Dieser Anteil wird nach Ermessen der VM-Verwalter ausbezahlt. Sie könnte jedoch nie auch nur einen einzigen Dollar aus diesem Trust/aus dem Nachlass beantragen, wenn ihr NUR diese „Rente“ zustehen würde. Mit welchem Recht, deiner Meinung nach sollte sie das Geld bekommen, das ihr zusätzlich ausbezahlt wird, wenn sie mehr an/einfordert? Die VM-Verwalter sind dafür verantwortlich, das Vermögen, das an diesen Trust gebunden ist nach bestem Wissen und Gewissen zu vermehren bzw. zu erhalten. (Darum auch die Auszahlungsstaffellungen – das ist bei Vermögensbindung in Form eines Trusts üblich, um das Vermögen zu erhalten..) Sie ist und bleibt Erbin (40%) des MJ-Nachlasses. Das, was nach ihrem Tod vom ihrem Anteil – je nach Auszahlungsregelung – übrig bleibt, fließt zurück in den Trust. Wie das Erbe auszubezahlen ist, wurde vom Besteller (M) genau festgelegt. Auch für die Kinder gibt es eine Regelung.
    Sollte ich einen kompletten Blödsinn von mir geben - vorab sorry, aber so habe ich es verstanden.

  • Zitat

    Eigentümer? :kicher: Wieso heißt denn MJ FAMILY Trust überhaupt FAMILY und nicht Branca=McClain-Trust?


    Was willst Du damit sagen? Dass hier jemand meint es (wenn auch nur Zeitweise) das das Geld Branca und McClain gehört - NEIN remember - das tut hier niemand - auch wenn Du es gerne so dastehen lassen willst - lies richtig was ich schreibe.


    Ein Trust kann wie eine Stiftung Eigentümer sein und wird nur von jemandem verwaltet. Derjenige muss nicht Eigentümer sein, sondern z.B. wie Branca und McClain nur die Verwalter.


    Zitat

    Katherines Rente ist ihr eigenes Vermögen, das ihr von Michael hinterblieben ist.


    Und was schrieb ich?

    Zitat von Shi

    Da hat nie jemand dagegen gesprochen, dass Katherine die Rente die sie bekommt auch besitzt - natürlich gehört sie ihr, natürlich kann sie damit machen was sie will. Keine Frage.


    Musste also nicht wiederholt werden.


    Zitat

    Vereinfachter Vergleich: Wie kannst du sofort für 30 Jahre die Miete von deinem Haus bekommen, wenn sie nicht sofort auf einmal für 30 Jahre ausgezahlt wird?


    Oh - da hab ich auch einen vereinfachten Vergleich:
    wenn ich mir diese Miete monatlich auszahlen lasse, aber nur 15 Jahre davon erlebe, dann kann ich den Rest weitervererben :-D Das kann Katherine nicht.


    Zitat

    Und Family Trust ist nicht umsonst eben FAMILY Trust.


    Das Argument zieht nicht - denn dann müsstest Du auch Joe und weitere hinzuziehen.


    Zitat

    Katherine ist Verwalterin des Estate. Sie ist hinterbliebene Miterbin.


    Wenn es um die Charitys geht, dann ist sie Verwalterin.
    Und sie ist keine Miterbin wie die Kinder Erben sind. Sie kann keine weiteren "Mieteinnahmen" vererben. Sie ist nur insofern Erbin, dass sie eine Lebenslange Rente bekommt. Spart sie diese, dann kann sie das Geld vererben wem sie will - aber sie hat keinerlei festen Anspruch auf das Estate - würde sie einen Teil davon Erben, wäre es ihr Eigentum und sie könnte in ihrem eigenen Testament weitervererben. Das ist aber nicht so.


    Zitat

    50 % sind im Besitz von Katherine.


    Na Prima - warum muss sie denn dann Geld beantragen statt es sich zu nehmen? Und warum dasrf sie ihren Besitz nicht vererben?


    Auch wenn Du Deinen Verwalter bei der Bank hast, musst Du nicht vorlegen warum Du Geld abholst - Katherine aber muss es. Sie ist keine Eigentümerin, denn als Eigentümer kannst Du damit machen was Du willst und kannst es auch Deinen Kindern schenken. Als Eigentümer kannst Du Dir Deinen eigenen Verwalter aussuchen, Du kannst als Eigentümer eben auch vererben - DAS IST ABER NICHT MÖGLICH, weil sie nur einen Anteil in Form von Rente erhält.


    Zitat

    @Shi
    Katherines „Rente“ ist der Anteil aus dem Nachlass, der ihr ein sorgenfreies Leben zusichern soll. Dieser Anteil wird nach Ermessen der VM-Verwalter ausbezahlt.


    Ich habe nie was anderes behauptet.


    Zitat

    Sie könnte jedoch nie auch nur einen einzigen Dollar aus diesem Trust/aus dem Nachlass beantragen, wenn ihr NUR diese „Rente“ zustehen würde.


    Auch dazu habe ich geschrieben, dass sie für weitere Gelder vorlegen muss wofür - und dann wird entschieden.

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    Wer lesen kann ist klar im Vorteil (und weiß Bescheid)


  • Katherines „Rente“ ist der Anteil aus dem Nachlass, der ihr ein sorgenfreies Leben zusichern soll. Dieser Anteil wird nach Ermessen der VM-Verwalter ausbezahlt. Sie könnte jedoch nie auch nur einen einzigen Dollar aus diesem Trust/aus dem Nachlass beantragen, wenn ihr NUR diese „Rente“ zustehen würde. Mit welchem Recht, deiner Meinung nach sollte sie das Geld bekommen, das ihr zusätzlich ausbezahlt wird, wenn sie mehr an/einfordert?


    Wenn Katherine aber Erbin ist, wie Ihr alle so schön schreibt, warum muss sie denn dann ein DARLEHEN beantragen und kann sich das Geld nicht einfach holen? Oder warum steht im Management-Bericht DARLEHEN für Katherine und nicht Ausschüttung?

    fs_anon_967863_1659980822.jpg

  • Ich glaube, so einigermaßen meinen hier alle das Selbe, wir reden nur komplett aneinander vorbei.
    Natürlich bekommt Katherine monatlich das, was Michael für sie geregelt hat. Michael hat doch, soweit ich weiß bestimmt, wie hoch der monatliche Geldbetrag ist, der Katherine zukommt.
    Das Geld, das sie bereits erhalten hat, ist ihres. Wenn sie das vererben will, kann sie das. Aber wie cindi schon schrieb, alles was nach ihrem Tod nicht ausgezahlt wurde, fließt zurück in den Trust. Das kann sie nicht vererben.


    Es geht hier doch nur um den Unterschied zwischen Katherine und den Kindern.


    Angenommen ein Erblasser bestimmt in seinem Testament, dass das Erbe in drei Schritten an sein Kind ausbezahlt wird...einmal mit 18...einmal mit 25 und einmal mit 40...und das Kind lernt dann, sagen wir mit 26 den Partner kennen, heiratet und kriegt selbst ein Kind, stirbt aber vor seinem 40. Geburtstag, dann wird diese dritte Auszahlung dennoch erfolgen! Nämlich an den Erben dieser verstorbenen Person, weil diese Person dieses Geld weitervererben kann. Nicht nur das, was schon ausgezahlt wurde, sondern auch das, was noch ausgezahlt wird.


    Genau so ist es bei Michaels Kindern. Und bei Katherine eben nicht!


    Die Kinder werden das alles einmal besitzen. Sie erben so oder so. Mit oder ohne Testament.
    Katherine bekommt nur was, weil Michael es festgelegt hat und eben nur so lange sie lebt. Was nicht an sie ausbezahlt wird, gehört dann wieder den Kindern.



    "Be who you are and say what you feel because those who mind don't matter and those who matter don't mind."

  • Und das hat er so geregelt damit Katherine eben nicht hintenrum dann an eines der anderen Geschwister von ihm oder Joe vererbt.Denn sonst hätte er sie ja gleich im Testament begünstigt.Das wollte er aber nicht.Würde Katherine vor Joe sterben könnte sie ja dann an ihn vererben und das ist das letzte was er wollte.Er hat genau festgelegt was seine Mutter wann bekommen soll,aber eben nicht das es ihr gehört.Denn sonst könnte sie hingehen und sich alles aufeinmal auszahlen lassen,und das hätte sie hundertpro schon getan wenn dies ginge.Allein schon um ihre anderen Kinder zu unterstützen.Das Erbe gehört den Kids und Katherine bekommt jeden Monat etwas ausgezahlt bis sie verstirbt,solang sie lebt hat sie Anspruch darauf aber danach eben nicht mehr.Und nur weil man etwas in Anspruch nehmen kann/darf/soll heisst das nicht das es einem gehört.Michael hat festgelegt das sie versorgt werden soll,heisst aber im Umkehrschluss nicht das sie machen kann damit was sie will.(Natürlich kann sie sich ihre Rente auszahlen lassen und damit die anderen Kinder unterstützen,aber sich alles auszahlen lassen geht halt nicht,und wenn sie alle anderen unterstützt und dann selbst nicht hinkommt muss sie sehr wohl darum bitten und nachweisen warum und wofür sie mehr braucht)

    vanyDV9LW.jpg

  • Zitat


    Und sie ist keine Miterbin wie die Kinder Erben sind. ... Sie ist nur insofern Erbin, dass sie eine Lebenslange Rente bekommt. Spart sie diese, dann kann sie das Geld vererben wem sie will - aber sie hat keinerlei festen Anspruch auf das Estate - würde sie einen Teil davon Erben, wäre es ihr Eigentum und sie könnte in ihrem eigenen Testament weitervererben. Das ist aber nicht so.


    Wo steht das?
    In dem Trust steht unter Paragraph 3 Absatz 3:


    "If Trustor has one or more children who survive him, 50% of the remaining balance of the trust estate shall be set aside for the benefit of said child or children and shall be held, administered and distributed by the Trustee according to Article 5 hereof.
    The Trust so established shall be known as the MICHAEL JACKSON CHILDREN'S TRUST. The remaining 50% of the trust estate ... shall be set aside in trust for the benefit of Trustor's mother KATHERINE JACKSON and shall be held, administered and distributed for her benefit of Article four hereof. The Trust so established shall be known as the KATHERINE JACKSON'S TRUST."


    Übersetzt:
    Wenn der Erblasser eines oder mehrere Kinder hat, sollten 50% des verbleibenden Vermögens zu deren Gunsten verwendet werden und von den Treuhändern verwaltet werden. Genaueres erfährt man in Artikel 5 des Dokuments. Die verbleibenden 50% sollen zu Gunsten von Katherine Jackson gehen und von den Treuhändern verwalted werden. Genaueres erfährt man in Artikel 4 des Dokuments.
    Beachtet: Der Wortlaut für beide Trusts, den Children's Trust (Treuhandfonds) und den KJ Trust ist exakt derselbe. Sie erben.


    In Artikel 4 wird anschließend erklärt, wie die Verteilung des KJ Trusts an KJ vor sich geht:
    Sie erhält die bekannte Leibrente und zwar aus ihrem eigenen Treuhandfonds, dem Katherine Jackson Trust. Dem Erbanteil also, den sie geerbt hat.
    Sie bekommt nicht alles auf einmal ausbezahlt sondern exakt soviel, wie sie braucht, um davon bequem und gut leben zu können und alle notwendigen Ausgaben zu bezahlen. Wenn sie stirbt wird automatisch das Vermögen, das sich noch im Katherine Jackson Treuhandfonds befindet, in den Treuhandfonds der Kinder eingespeist. Das bedeutet nicht (!), dass das Geld in Katherine Jacksons Treuhandfonds automatisch den Kindern gehört. Es gehört ihr, weil die Kinder nicht Alleinerben sind, sondern Katherine Miterbin ist.
    Das Geld für Katherines Leibrente soll zunächst aus dem Jahresüberschuss beglichen werden und, sollte das nicht reichen, aus dem Treuhandgut selbst.


    Quelle: http://wills.about.com/library/JacksonTrust.pdf


    Womit manche ein Problem haben ist, dass nach Meinung einiger zuviel an Katherine ausbezahlt wird, sodass nach deren Tod weniger Geld aus dem KJ Treuhandfonds in den Treuhandfonds der Kinder einfließt.


    Aber bitte zeige mir einer, wo geschrieben steht, dass Katherine keine Miterbin ist!

  • Protokoll aus dem Nachlassgericht / Ernennung der Verwalter: Jackson Family schreibt Brief an Branca und McClain wg. Testament etc. Post 88


    12:47 PM ET -- Katherines Anwalt bittet den Richter für Katherine darum, dass sie ein Genehmigungsrecht bekommt für jedwede finanzielle Entscheidungen der Nachlassverwalter.


    12:49 PM ET -- Der Anwalt der Testamentsvollstrecker versperrt sich gegen so ein Recht für Katherine. Der Richter sagt, dass er will, dass die Verwalter Katherine über alle Entscheidungen informieren, die vor das Gericht gebracht werden.


    12:54 PM ET -- Die Testamentsvollstrecker sind außerdem daran interessiert, laufende Geschäfte (Angestellte, Investitionen, etc.) steuern. Aber jedwede neue geschäftliche Unternehmungen müssten weiterhin dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden.


    1:00 PM ET -- Der Richter hat es noch mal deutlich gemacht: Katherine ist keine Mit-Verwalterin des Nachlasses und sie muss nicht in jede Entscheidung mit einbezogen werden. Aber, fügte er hinzu, ihr Anwalt hat das Recht, Einwände zu erheben.


    1:02 PM ET -- Der Richter sagte soeben, dass alle Entscheidungen die mit Bereitstellung von Geldern, Anwaltskosten und der Beilegung von Gerichtsverfahren und Anträgen, vom Gericht genehmigt werden müssen.


    Katherine hat kein (weitervererbares) ERBE bekommen, sondern nur Unterhalt auf Lebenszeit. Die Kinder bekommen derzeit nur aus dem Grunde Unterhalt, weil sie minderjährig sind, wären sie 21 Jahre alt, würden sie 1/3 des Vermögens zur EIGENEN Verwaltung ausgezahlt bekommen. Sobald sie in das Alter kommen indem der erste Anteil ausbezahlt wird, könnten sie es beim Todesfall weiter vererben, dieses kann Katherine NICHT. Auch über diese 40 % von Katherine entscheidet der Estate, wieviel für ihren Lebensunterhalt angemessen ist und sie hat damit keinen Zugriff auf die gesamten 40 %. Im Gegensatz der Kinder, die bekommen mit 21, 30 und 35 Jahren je 1/3 von ihrem Erbe ausgezahlt und mit 40 Jahren je 1/2 aus dem Erbe.

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  • Marion : Hat ja auch keiner behauptet, dass Katherine Mit-Verwalterin des Nachlasses ist. Sie ist Mitverwalterin des Charity-Fonds, d.h. darf mitreden, wofür gespendet wird.
    Darum gehts aber überhaupt nicht.
    Sondern es geht darum, dass Katherine Mit-ERbin ist, deren Rente aus ihrem Erbe (Treuhandfonds) bezahlt wird.
    Dass sie den Rest vom Treuhandfonds nach dem Tod nicht weitervererben kann, sondern es in den Fonds der Kinder fließt, spielt dabei keine Rolle. Katherine ist trotzdem Mit-Erbin und nicht nur Unterhaltsempfängerin des Estate.
    Sie bezieht ihre Leibrente aus dem ihr zustehenden Erbe, aus dem Geld, das sie von Michael geerbt hat. Das macht sie eindeutig zur Mit-Erbin. Denn: Es existiert ein Katherine Jackson Trust. Genauso wie ein Children Trust exisitert.
    Beide Erbschaften werden unterschiedlich behandelt und unterschiedlich ausbezahlt: die eine als Leibrente, die anderen gestaffelt nach Alter ab Volljährigkeit.
    Aber sowohl Katherine als auch die drei Kinder sind ERBEN.


    Mir gehts nicht darum, auf dem Scheiß jetzt rum zu reiten, ich möchte nur sagen, dass es nicht ganz korrekt ist, Katherine nur als Unterhaltsempfängerin zu sehen.

  • Sie bezieht ihre Leibrente aus dem ihr zustehenden Erbe, aus dem Geld, das sie von Michael geerbt hat..


    @ Zoey, Katherine hat kein Geld geerbt, sie hat eine Leibrente geerbt und die besteht aus 40 % des Netto-Einkommens. Sie ist definitiv Unterhaltsempfängerin vom Estate ihres Sohnes, mehr nicht. Über einen Erbteil kann nur ein Erbe verfügen und sie kann NICHT über das Geld verfügen.


    Der Erblasser kann durch ein Testament einer Person einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne dass diese Person als Erbe eingesetzt wird (Vermächtnis). Die Zuwendung macht den Bedachten (Vermächtnisnehmer) nicht zum Erben, weil der vermachte Vermögensvorteil nicht dinglich an ihn übergeht. Der Vermächtnisnehmer erhält nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben.


    http://www.finanztip.de/recht/…ment-vermaechtnis_01.html

    fs_anon_967863_1659980822.jpg

  • WOW.. @Zoey, DANKE! :Tova: Genau darum ging es mir die ganze Zeit.


    Marion , im Post Gerichtsprotokolle steht nur das:


    Zitat

    1:00 PM ET -- Der Richter hat es noch mal deutlich gemacht: Katherine ist keine Mit-Verwalterin des Nachlasses und sie muss nicht in jede Entscheidung mit einbezogen werden. Aber, fügte er hinzu, ihr Anwalt hat das Recht, Einwände zu erheben.


    WO steht, dass Katherine keine Mit-Erbin mehr ist? Verwalter und Erbe sind nicht dasselbe. Ich dachte, man weiß das inzwischen. :hilfe2:


    Zitat

    Zitat von Marion
    Wenn Katherine aber Erbin ist, wie Ihr alle so schön schreibt, warum muss sie denn dann ein DARLEHEN beantragen und kann sich das Geld nicht einfach holen? Oder warum steht im Management-Bericht DARLEHEN für Katherine und nicht Ausschüttung?


    Seit wann ist MJs Vermögen zum Kredit für die eigenen Erben mutiert? :kicher:


    Was ich genau wissen möchte:
    Welches Darlehen-->> Von welcher Bank? Mit welchem Zinssatz, auf welche Dauer und mit welcher Darlehensgebühr? -


    Zitat

    Sie kann keine weiteren "Mieteinnahmen" vererben. Sie ist nur insofern Erbin, dass sie eine Lebenslange Rente bekommt. Spart sie diese, dann kann sie das Geld vererben wem sie will - aber sie hat keinerlei festen Anspruch auf das Estate - würde sie einen Teil davon Erben, wäre es ihr Eigentum und sie könnte in ihrem eigenen Testament weitervererben. Das ist aber nicht so.


    WO genau steht dieser Unterschied beschrieben? Bitte einen Link setzen.
    Allgemein bekannt wäre nur diese Information vom Testament, die netterweise von Marion :daumen: eingestellt wurde:


    Zitat

    Das Einkommen wird gesplittet: Kinder (40%), Katherine Jackson (40%) ungenannte Wohltätigkeitseinrichtungen (20%) und Branca & McClain bekommen 10 % vom Profit.
    Estate-Managemet-Bericht


    WO ist dieser Unterschied zw. 40% und 40 %? WO steht geschrieben, dass Katherine diese 40 % des Einkommens des ganzen Estate nicht gehören? -
    Hier springt ja ins Gesicht: 40 % (!) sind Katherines und 40 % der Kinder. Sogar die Summe ist gleich. :kicher:


    Zitat

    Zitat von Marion
    Katherine ist nicht Estate-Erbin, Katherine bekommt eine lebenslange Rente


    Von welchem genauen Teil des Vermögens bekommt Katherine ihre Rente, wenn nicht von 40 % (!) des Einkommens, sprich, genauso wie die Kinder? - >>

    Zitat

    Das Einkommen wird gesplittet: Kinder (40%), Katherine Jackson (40%) ungenannte Wohltätigkeitseinrichtungen (20%) und Branca & McClain bekommen 10 % vom Profit.
    Estate-Managemet-Bericht


    Zitat


    Zitat von Schibirure
    Das Argument zieht nicht - denn dann müsstest Du auch Joe und weitere hinzuziehen.



    Nein. Muss ich nicht. Du kennst dich ja gar nicht im geltenden US-Trust- Bestimmungsrecht aus! :skandal::smoke:
    ______________________
    Mit Hilfe eines Trusts lassen in den USA u. a. auch Privatpersonen ihr Vermögen verwalten und auf ausgewählte Berechtigte übertragen. Es gibt in Deutschland kein 100%iges Pendant zum Rechtsinstitut wie ein US-Trust.


    Hier steht mehr, sogar auf Deutsch:
    http://www.peterlang.com/downl…/63783/extract_262163.pdf


    Zitat

    Und sie ist keine Miterbin wie die Kinder Erben sind. Sie kann keine weiteren "Mieteinnahmen" vererben. Sie ist nur insofern Erbin, dass sie eine Lebenslange Rente bekommt. sie kann über ihren Anteil NICHT frei verfügen. Wenn Katherine stirbt fällt automatisch den Kindern das Geld zu.


    Weil MJ es so geregelt hat, dass außerhalb der Charity es keine sonstigen Erben gibt. Nur sie vier sind die einzigen Erben des Trust. Nur deshalb. Das heißt: Die Kinder können ebenfalls nur gestaffelt u. nicht auf einmal das ganze Geld bekommen. Trotzdem sind sie alle 4 Erben des Estate. Sieh unten, warum das so ist:


    Zitat

    Zitat von cindi
    Keiner der Begünstigten kann einfach so über den Nachlass verfügen, da das Vermögen in/an diesem/n Trust gebunden ist. Wenn man es vereinfacht sagen sollte, so ist der Eigentümer des MJ-Nachlasses dieser Trust. Die Begünstigten – und NUR die Begünstigten sind berechtigt aus diesem Fond/Topf/Trust, wenn man so möchte Kapital abzuschöpfen, und zwar so, wie der Besteller (M) es vorgesehen hat.


    Du hast völlig(!) Recht, @cindi, MJ hat das Estate an den Trust gebunden. Warum? -


    Welche Funktionen hat er? Abgesehen davon, dass das steuerlich attraktiv ist, bietet so ein TRUST viel mehr an Flexibilität zu Regelungen und Planungen. Außerdem ist es im Normalfall viel privater als ein öffentliches Testament.


    TRUST ist nichts Anderes als ein Rechtsinstitut zur Vermögensübertragung,- verwaltung und NachlassPlANUNG.


    PLANUNG ist hier ein wichtiger Aspekt. Das heißt, Michael Jackson hat den TRUST u. a. als Instrument zur PLANUNG jeglicher Form der Auszahlung an alle 4 Erben wie Mutter und seine 3 Kinder genutzt, indem er prozentuell:
    1.Summen,
    2.verschiedene Formen der Auszahlung und
    3.sogar den zeitlichen Aspekt der Auszahlung (lebenslange Rente für Mutter, Summen bei Kindern nach Alter gestaffelt etc.) geregelt hat.


    Auch hat er geregelt, dass die Bank of America das Estate übernehmen kann, falls Branca u. McClain nicht zugänglich wären bzw. sie dürften selber einen Nachfolger für sich finden, um damit die Bank of America zu entlasten// und noch vieles mehr.


    Noch mal: Das Estate wirtschaftet. Kein Erbe kann das Estate auf einmal haben. Niemand von den Erben kann das ganze Estate für sich mitnehmen und tschüs. Selbst Michael Jackson konnte das nicht, obwohl er Milliardär war. Es ist zu viel Geld, das z. B. festverzinst, in Verträgen, Immobilien, Käufen, Verkäufen, Aktien, Inverstmentfonds, Firmen, Anteilen der Firmen etc. sitzt, bei dem u. ohne Vertragsbruch (Verlust) man nicht dran kommen kann, genauso wie bei der Bank.


    -

    Zitat

    Auch wenn Du Deinen Verwalter bei der Bank hast, musst Du nicht vorlegen warum Du Geld abholst - Katherine aber muss es.


    Manchmal musst du es je nach Vertrag, z. B. bei Privatrente, die durch die Bank an die Versicherung gekoppelt ist und du dich vertraglich gebunden hast, sie erst ab dem bestimmten Alter zu bekommen. Oder für 10 Jahre fest verzinsliche Wertpapiere. Du kannst nicht vorzeitig an dein eigenes Geld ran, oder nur mit sehr viel Papierkram, der nachweist, dass du es echt nötig hättest + Verlust.


    D. h. ohne Antrag ginge das auch bei der Bank nie. Obwohl es DEIN und nur DEIN Geld ist.


    MJ hat das so entschieden, damit das ganze Vermögen nicht zack – und mit einem Wisch verpulvert wird, abgesehen davon, dass das nicht geht, weil es 4 Erben gibt (+Charity). Keinem der 4 Erben gehört auf einmal alles. Deshalb heißt aber nicht, dass Katherine und die Kinder keine Erben sind!


    Zitat

    Der Erblasser kann durch ein Testament einer Person einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne dass diese Person als Erbe eingesetzt wird (Vermächtnis). Die Zuwendung macht den Bedachten (Vermächtnisnehmer) nicht zum Erben, weil der vermachte Vermögensvorteil nicht dinglich an ihn übergeht.


    Es gibt sogar ein EXTRA -->> Katherine Jackson TRUST - Wie Zoey gerade schon schrieb.


    Noch mal:
    Dieser "Vermögensvorteil" ist bei Katherine die gleiche Summe (40% des Einkommens) wie diese der Summe für 3 (!) Kinder entspricht. Katherine ist eine Person. Wieso redet man da noch von i-einem unwesentlichen "Vermögensvorteil"?


    Alle vier(!) sind die Erben des Family Trust.
    _______________________
    :gruppenk:

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