Und das ist doch eine Ding, dass man sich gegen Kunstfehler VERSICHERN kann.
Nun, ja - wir können Motorrad fahren und uns eine Unfallversicherung mit Invaliditätsklausel zulegen...
ZitatHier mal aus Wiki:
Ein Behandlungsfehler wird juristisch definiert als eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt. Er kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit (Tun oder Unterlassen) betreffen, sowohl beim Eingreifen in Notfällen und bei dem dazu gehörenden Transport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Fragen beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch fehlende oder unrichtige sowie unverständliche oder unvollständige Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung) des Patienten über das eigene Verhalten in der Therapie, kann einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellen.
Behandlungsfehler werden häufig auch als „Kunstfehler“ bezeichnet. Hinter den Begriffen stehen zwei verschiedene Sichtweisen. Der Begriff Kunstfehler ist ein untechnischer Begriff. Es handelt sich bei ihm um einen Euphemismus, der den Umstand aufgreift, dass die ärztliche Behandlung nach den Regeln der Kunst (lat. lege artis, engl. state of the art, gemeint ist der aktuelle Wissensstand in der Ärzteschaft zu einer bestimmten Behandlungsform) erfolgen muss. Neutraler ist dagegen der juristische Ausdruck Behandlungsfehler.
Eigentlich macht mir die Erklärung angst... Sagt ja fast aus, dass derjenige halt mal "danebenliegen" kann - macht ja nix