ZitatDaniLu: Doch, ich denke, da hat man keinerlei Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Genauso wie man als ausgewähltes Jurymitglied dazu verpflichtet ist, die Juryarbeit aufzunehmen, ist man auch als geladener Zeuge verpflichtet, eine Aussage zu machen, ob man will oder nicht.
Gibt es nicht so etwas wie die Befangenheitsregel. Kann sich ein Zeuge selber für befangen erklären, weil er keine OBJEKTIVE Haltung zu dem Angeklagten, oder in dem Fall dem Opfer, hat?