Murray vor Gericht - (seit) Januar 2011

  • Shi, ich meinte, dass Mord 2. Grades diese Mordmerkmale nicht vorsieht.


    Was Du beschreibst ist Mord 1. Grades. Aber ich denke ich verstehe Dich schon richtig, dass Du die Arglist usw. siehst und das ist ja nicht in Abrede zu stellen und mache ich bestimmt nicht. Es passt nur nicht als Straftatbestand. Rein menschlich schon.


    Und natürlich ergibt sich das mit der Arglist usw. und vorallem die Vertuschung einer Straftat (denn was bitte soll das sein, wenn man Beweismaterial verschwinden lässt fragt man sich) aber man muss es ihm beweisen, dass es seine Absicht war. Sein Vorsatz. Und das macht es so unsagbar schwer.


    Ich habe lediglich ohne Wertung die verschiedenen Straftatbestände aufgeführt.


    Und haben wir im Gegenzug die derzeitige Sachlage.


    Nämlich nur die Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Ich möchte gar nicht von mir aus vermuten oder bewerten, wie Murrays Verhalten einzuordnen ist - ich möchte nur aufzeigen, dass die Sachlage so zu sein scheint, dass ein Vorsatz wohl bislang nicht beweisbar ist. - Nämlich aufgrund der derzeitigen Anklage - da fahrlässige Tötung keine Vorsatztat ist.


    Das sich das im Laufe der Hauptverhandlung noch ändern kann - das kann echt keiner sagen-, wir können da nur irgendwie hoffen, wenn es so gewesen ist. Aber auch das ist an sich nicht so einfach - ich verweise da auf meinen vorherigen Beitrag.


    Die uns nun bekannten Details (Zeugenaussagen) sind Gegenstand der Anklage - somit ist es das, was die Ermittlungsbehörden in ihren Akten haben. Und somit ist ihnen und auch den Strafverteidigern bekannt, was wir erst jetzt gehört haben.


    Ich will damit sagen - da wir keine Anklage wegen Totschlags haben oder gar wegen Mord - ist zumindest anzunehmen, dass sie keine andere Anklage als fahrlässige Tötung für beweisbar hielten - denn sonst hätte es ja eine andere Anklage gegeben. Ich leite es somit nur daraus ab.


    Was wir hier jetzt als Arglist oder Vorsatz werten - das überlasse ich jeden unbenommen (ich habe dazu auch so meine Meinung, die aber nicht wirklich hilft... eher gar nicht) nur versucht bitte dann in einen Gerichtssaal zu gehen und beweist das - will damit sagen - die Annahme und der Rückschluss (der ja nicht abwegig ist und den ich gewiss nicht in Frage stelle) muss man auch vor Gericht beweisen. Ich stelle ja nicht in Abrede, dass dies nicht machbar ist,wenn sich andere Dinge im Laufe des Prozess ergeben, nur nach derzeitigem Stand der Dinge (der auch vor einem Jahr nicht anders war als die Anklage erhoben wurde) scheint es der Staatsanwaltschaft wohl nicht gelingen das beweissicher durchzubringen. Wie gesagt, das sind jetzt keinen Vermutungen sondern leitet sich ja an der uns bekannten Anklage ab.


    Denn Gewichtungung haben ja nicht nur die Zeugenaussagen sondern auch Murrays noch folgende Aussagen und wenn der sagt, es war nicht so - dann muss es ihm bewiesen werden. Und zwar zweifelsfrei.


    Das die Staatsanwaltschaft möglicherweise auch die Annahme hatte (nämlich den Vorsatz) ist ja auch nicht abwegig, da es ja die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom Dez. 2009 gibt, dass sie "nur" wegen fahrlässiger Tötung eine Anklage erheben werden, weil sie die Anklage auch durchbringen wollen. Das kann man freilich interpretieren... ;)


    Wollen wir hoffen - das sich die Wahrheit finden lässt.



    Clair, zu Deiner Frage:


    Hm... keine Ahnung! Das ganze kann man so oder so sehen. Es komplett sehen zu können erleichtert allen da draußen vielleicht zum Teil die Einordnung (oder verwirrt noch mehr?) andererseits ist nicht absehbar, was die Strafverteidiger noch vorbringen werden und somit kann man auch nicht sagen, was das für ggf. negative Berichterstattung zur Folge hat. Wenn man sich davon löst hätte es ggf. was gutes genau zu sehen und irgendwann reflektieren zu können, was vor Ort geschehen ist um Gerüchten und Falschmeldungen vorzubeugen. Aber ob es das wert ist möglicherweise weitere unschöne Dinge anhören zu müssen, sei dahin gestellt.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Madagascar () aus folgendem Grund: zur früh abgeschickt! ;)

  • Shi, natürlich ergibt sich das - ich kann mich (persönlich) dem auch nicht Entziehen! Und ich möchte hier ja auch nicht schreiben, dass das alles nicht so gewesen sein könnte oder so aussieht.




    Ich habe lediglich ohne Wertung die

    :glupschi: Willst Du mich verwirren :dudu: Hör doch nicht mitten im Satz auf :ablach:


    Ich habe auch ohne Wertung... meine Anklagepunkte genannt. Ich denke da in zwei Richtungen, einmal die des Verteidigers, der sieht nicht was ich sehe - darf es nicht sehen, weil er im Sinne des Klienten handeln muss :zwinker:
    Dann sehe ich die Richtung der Anklagevertretung, hier ergibt sich aus den bisherigen Aussagen (nicht zu vergessen es wird noch einiges kommen) doch wohl mehr, als das was wir bisher an Anklage gehört haben.


    Natürlich ist es einfacher eine Fahrlässigkeit nachzuweisen als einen Mord - doch gerade weil Murray Arzt ist, gerade weil er sein Opfer sich selbst überlassen hat, sehe ich hier eine Absicht. Als Arzt MUSS er von den möglichen Gefahren gewusst haben - damit ist eine Unterlassung in dem Fall schon als eine Absicht auszulegen. Er hat nicht gezwungerner Maßen den Patienten sich selbst überlassen, sondern mit voller Absicht sogar das Zimmer verlassen.

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  • :wave: Sorry Shi, will Dich nicht verwirren - bin vermutlich aber gerade dabei... ;) Bin nur auf die falsche Taste gekommen. Hoffe irgendwie, dass ich es verständlich geschrieben habe, da bin ich ja nicht immer so gut... ;) :tra:
    Aber kürzer ging echt nicht! ;)


    All das was Du schreibst, was die Zeugen ausgesagt haben, muss eben erst mal bewiesen werden. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Ich hätte es persönlich auch gerne anders bei all dem, was bislang zu lesen war. Aber wir wissen halt nicht was noch kommt und weiterhin wie glaubwürdig und sicher die Zeugenaussagen sich am Ende herausstellen, da die Jury zu einem Urteil kommen muss - über jeden Zweifel erhaben.


    Ich möchte nur wertfrei die Rechtslage dagegen halten. Und die stammt nicht von mir - also nicht hauen! :traurig1 Mehr kann ich auch nicht dazu schreiben. ;) ich lese gerne mit und es ist interessant und gut, dass sich Leute darüber Gedanken machen. Dafür ist so ein Thread ja da - und von daher sage ich auch hier mal - Mehr kann ich leider dazu nicht beitragen. Wenn aber die einzelnen Unterschiede im strafrechtlichen Bereich jetzt deutlicher geworden sein sollten, dann würde mich das freuen.


    Weitermachen! ;)
    LG


  • Ja, das hab ich gestern im Livestream von E!Online, der hier eingestellt war, gesehen. Das hat er unter amderem gesagt.


    Bei Leute Heute im ZDF war heute auch wieder ein kurzer Bericht. Darin sagt der Rechtsexperte, Alec Rose, dass das Strafmaß sich auch um bis zu 5 Jahre erhöhen könnte, wenn der Richter und die Geschworenen Vorsatz erkennen bei der Gabe des Propofol.
    :hwj: Gibt es sowas wie eine vorsätzliche Fahrlässige Tötung?? Wäre es dann nicht tatsächlich Mord?? :blau2: Kapier ich grad mal wieder nicht.
    Seht selbst:


    http://www.zdf.de/ZDFmediathek…Conrad-Murray-vor-Gericht


    @Hi Claire de lune,
    DANKE für das reinstellen der ZDF Sendung, ich habe es mir auch angesehen und angehört.
    Ich habe mal mitgeschrieben was der Rechtsexperte Alec Rose gesagt hatte.
    Es war folgende Aussage: :hut1:
    Wenn die Staatsanwaltschaft darüber hinaus noch nachweisen kann, das das Nakosemittel potentiell zum Tode führt und es in diesem Fall mit Tötungsvorsatz verabreicht wurde, kann sich die Strafe um weitere 5 Jahre erhöhen.
    Also ich habe es so verstanden das Murray dann für mehr als 4 Jahr in den Knast kommen würde.
    4+5 Jahre=9Jahr??????
    :dafuer::dafuer::dafuer:
    Das wäre zwar immer noch zu wenig an Strafe für Michaels Tod aber besser als 4 Jahre. :kerze::stuhl:
    Abe wie sagte Murray :schraube: so schön( Ich bin ein unschuldiger Mann) :huch::skandal::schwör:
    ja klar und deswegen ist bei mir schon morgen Ostern.
    osterhase_www-clipart-kiste-de_066.gif





    LG biene15 :sonne:

    4 Mal editiert, zuletzt von biene15 ()

  • Ich habe lediglich ohne Wertung die verschiedenen Straftatbestände aufgeführt.

    Ja, aber trotzdem gereicht Deine eigene Vorstellung zu Interpretationen stärker in die eine, als in die andere Richtung. Aber gut, ich denke das ist normal.
    Im Übrigen finde ich es komisch, dass Du in jedem Beitrag aufführst alles ohne Wertung zu schreiben - wo kommt denn diese Vorsicht her? :flöt:

    Was Du beschreibst ist Mord 1. Grades. Aber ich denke ich verstehe Dich schon richtig, dass Du die Arglist usw. siehst und das ist ja nicht in Abrede zu stellen und mache ich bestimmt nicht. Es passt nur nicht als Straftatbestand. Rein menschlich schon.

    Das ist so nicht ganz richtig, denn meine Beschreibung stammt aus einem amerikanischen Fall in der die Anklage auf Mord 2 Grades: Arglistige Tötung wegen Unterlassung und Beseitigung von Beweismitteln, lautete :sonne:
    Außerdem gibt es da noch etwas im Us Strafrecht: verwerfliche Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leben; Mord 3. Grades


    scheint es der Staatsanwaltschaft wohl nicht gelingen das beweissicher durchzubringen. Wie gesagt, das sind jetzt keinen Vermutungen sondern leitet sich ja an der uns bekannten Anklage ab.

    Jetzt weiß ich warum ich Probleme habe Deine Beiträge zu verstehen. Du schreibst scheint und benutzt dann den Satz es sei keine Vermutung - sorry, aber das ist ein Paradox.

    Ich möchte nur wertfrei die Rechtslage dagegen halten. Und die stammt nicht von mir - also nicht hauen! :traurig1 Mehr kann ich auch nicht dazu schreiben. ;)

    Wie nicht hauen - jetzt wirst Du aber pingelich :klapper: (kleiner Scherz - sorry) :kicher:
    Natürlich stammt sie von Dir, Du hast sie herausgesucht. Und man kann sehr wohl mehr dazu schreiben, wäre ja traurig wenn nicht, denn dafür gibt es nun mal Staatsanwaltschaft und Verteidigung :victory:


    Manchmal glaube ich Du willst uns auf dem Teppich halten, damit wir im Nachhinein nicht zu enttäuscht sind, wenn nicht alles so wunderbar über die Bühne läuft, wie wir es uns wünschen. Das ist natürlich nett, aber ab und zu auch demoralisierend.
    Such doch bitte mal das Maximum raus - nur als kleines Bonbon zum träumen 8|


    Zitat

    :wave: Sorry Shi, will Dich nicht verwirren - bin vermutlich aber gerade dabei... ;) Bin nur auf die falsche Taste gekommen.

    Warts ab wenn ich dran bin :bishi: :kicher:

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    Ich liebe Dich!!!

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  • Hallo Shi,


    ja, da ist erheblich was dran, was das auf dem Teppichhalten betrifft. Aber das gilt nur für mich. Wenn der Eindruck entstünde, ich halte das generell für nicht richtig, dann ist das falsch und täte mir leid.


    Nein, das ist leider kein Paradox - "scheint" und es ist "keine Vermutung" und das in einem Satz! ;) Das geht nur anhand des speziellen Beispiels. :wave:


    Ich schrieb z.B. die Staatsanwaltschaft scheint zu der Überzeugung gekommen zu sein, dass nur eine Anklage durchbringbar ist - nämlich die fahrlässige Tötung. Hier betone ich das - scheint - weil ich ja nicht dabei war - die Tatsache, dass es eine Anklage gibt wg. fahrlässiger Tötung ist aber ein Fakt und somit keine Vermutung. Ich wende das auch bei anderen Beispielen an. Ist wohl verwirrend - für mich ist es klar.


    Ich gelobe hier aber Besserung bei meiner Wortwahl soweit möglich- jedoch erachte ich es für wichtig es so zu schreiben, da es sonst schnell zu Fehlannahmen kommt. Ich war schließlich nicht dabei als man sich die Anklage überlegt hat - kenne aber das Ergebnis, wie wir alle.


    Mord 3. Grades gibt es gar nicht in allen Bundesstaaten. Die verwerfliche Gleichgültigkeit gegenüber dem menschlichen Leben. Ja, das gibt es - jedoch - man beachte auch hier den Unterschied.


    Wir haben ein Delikt und eine Einstufung. Du erklärst die Einstufung und zwar vollkommen richtig, diese bezieht sich aber auf das Delikt Totschlag in einer Abstufung und zwar hier für den 3. Grad, den es nur in einigen Bundesstaaten, z.B. New York, gibt aber nicht in allen und auch nicht in D. Mir reichte es die Delikte, u.a. den Totschlag zu erläutern. Hm, ich weiß, ist schwer vermittelbar und hier muss ich mir überlegen, wie ich zukünftig damit umgehe.


    Darüber hinaus ist mein Beitrag zur Erklärung der Straftatbestände auf jeden Fall fachlich noch mal näher auszuführen und zwar zwingend, trifft aber die Kernpunkte um es nicht zu kompliziert zu machen. So wäre nämlich noch ein weiterer Knackpunkt neben dem Vorsatz auch die Planung, es ist allgemeinläufig so die Annahme und auch in der Realität, juristisch aber nicht zwingend. Ein Mord kann auch ungeplant durchgeführt werden. Aber es verliert sich sehr sehr schnell in ganz präzise fachliche Ausführungen, die noch länger sind und unverständlicher als es eh manchmal schon zu sein scheint...;)


    Mir ging es in erster Linie erst mal darum, die grundsätzlichen Dinge zu erwähnen - denn es ist ja nun nicht die Morgenlektüre von jedem hier, um aus dem Stehgreif zu wissen, was ein Totschlag oder ein Mord eigentlich ist. Das ganze näher betrachtet, das ist selbst immer unter Juristen und Strafrechtlern ein heikles Thema.Wobei die Definierung ja klar geregelt ist, die Auslegung eine andere. Warum sollten wir also hier nun in 5 Minuten zu einer klaren Aussage kommen. ;) Das allgemeinverständlich zu transportieren, daran arbeite ich. Mehr oder weniger erfolgreich.


    Wo meine Vorsicht her kommt? Nun, das kann ich Dir sagen - das sind Erfahrungswerte! ;) Aber im Zweifeslfall habe ich es falsch erklärt und das will ich mal gar nicht immer in Abrede stellen. ;)


    Bzgl. der von Dir genannten Verurteilung Mord 2. Grades würde mich der genaue Text interessieren. Liegt hier ggf. nicht die Anklage zugrunde, die in der Anklage Mord 1. Grades erfüllte wg. der vorhandenen Mordmerkmale aus Sicht der Ankläger - die Verurteilung aber 2. Grades erfolgte? Das ist nämlich häufig so, dass auf Mord 1. Grades angeklagt wird, die Verurteilung aber in Ermangelung der völligen Beweisbarkeit der Mordmerkmale dann auf 2. Grad erfolgte? Die Wiedergabe in der Presse und Literatur ist dann hier manchmal missverständlich. Auch spielt eben hier der Grundsatz - über jeden Zweifel erhaben - eine nicht unwesentliche Rolle.


    Mir scheint es mir nach wie vor unlogisch, da gerade die Abstufung 2. Grades die Mordmerkmale wie beim ersten Grad nicht vorsieht. Die Verdeckung einer Straftat und die Arglistigkeit ist aber eine klassische Qualifizierung zum Mord in D und Mord 1. Grades in den USA. Somit ergibt das keinen Sinn jetzt für mich.


    So, jetzt habe ich aber genug geschrieben. ;) und ich hoffe, dass das nicht zu sehr ablenkt oder verwirrt, denn eines sollten wir uns gewiss sein, egal was wir schreiben und überlegen, es kann maximal eine kleine Hilfe darstellen, die völligen Einblicke und somit auch die komplett richtigen Rückschlüsse bekommen wir nicht. Das ist aber kein Fingerzeig von mir, es zu lassen. Keineswegs. ;) Der Hinweis gilt mehr mir.


    LG


    Billy

  • Hallo Billy,


    ich möchte dir für deine Ausführungen danken. Ich finde es ganz wichtig, dass neben der emotionalen Seite vor allem auch die nüchterne, kühle Betrachtungsweise zum Zuge kommt. Denn die ist es, die letztendlich (sollte zumindest) den Ausschlag geben wird, warum ein Urteil (oder Nichturteil) so zustande kommt, oder eben nicht. Die Sprache der Juristen ist nun einmal nicht gefühlsbetont. Und das ist auch gut so.


    Wir haben ein Delikt und eine Einstufung. Du erklärst die Einstufung und zwar vollkommen richtig, diese bezieht sich aber auf das Delikt Totschlag in einer Abstufung und zwar hier für den 3. Grad, den es nur in einigen Bundesstaaten, z.B. New York, gibt aber nicht in allen und auch nicht in D. Mir reichte es die Delikte, u.a. den Totschlag zu erläutern. Hm, ich weiß, ist schwer vermittelbar und hier muss ich mir überlegen, wie ich zukünftig damit umgehe.


    Wenn man sich an die Fakten hält, benötigt man nicht unbedingt sämtliche Varianten um zu verstehen. Es reicht mir persönlich aus, diese zu erwähnen, wenn danach gefragt wird. Sozusagen zur Erklärung, damit man die Sache besser versteht, warum dieses oder jenes eben keine Rolle spielt, obwohl es die Möglichkeit rein theoretisch ja auch gibt. Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt? :klapper:


    Darüber hinaus ist mein Beitrag zur Erklärung der Straftatbestände auf jeden Fall fachlich noch mal näher auszuführen und zwar zwingend, trifft aber die Kernpunkte um es nicht zu kompliziert zu machen. So wäre nämlich noch ein weiterer Knackpunkt neben dem Vorsatz auch die Planung, es ist allgemeinläufig so die Annahme und auch in der Realität, juristisch aber nicht zwingend. Ein Mord kann auch ungeplant durchgeführt werden. Aber es verliert sich sehr sehr schnell in ganz präzise fachliche Ausführungen, die noch länger sind und unverständlicher als es eh manchmal schon zu sein scheint...;)


    Wegen mir tu dir bitte keinen Zwang an. Ich finde es spannend, mehr darüber zu erfahren. :)


    Mir ging es in erster Linie erst mal darum, die grundsätzlichen Dinge zu erwähnen - denn es ist ja nun nicht die Morgenlektüre von jedem hier, um aus dem Stehgreif zu wissen, was ein Totschlag oder ein Mord eigentlich ist. Das ganze näher betrachtet, das ist selbst immer unter Juristen und Strafrechtlern ein heikles Thema.Wobei die Definierung ja klar geregelt ist, die Auslegung eine andere. Warum sollten wir also hier nun in 5 Minuten zu einer klaren Aussage kommen. ;) Das allgemeinverständlich zu transportieren, daran arbeite ich. Mehr oder weniger erfolgreich.


    Ich kann natürlich nur für mich sprechen: Ich liebe diese Art der "Morgenlektüre". Das bringt mich auf eine Weise in den Tag hinein, die ich schätze. Man kennt das doch: morgens mit dem falschen Fuß aufgestanden, schlecht geträumt oder kaum geschlafen... Wenn ich dann sachlich formulierte Berichte (dürfen ruhig etwas komplizierter sein) lese oder höre, bringt mich das wieder auf den geraden Weg und der Tag kann kommen. Denn seien wir mal ehrlich: Zuviel Emotionalität - zumindest im Berufsalltag - ist nie gut. Die kann ja dann am Abend wieder ausgelebt werden. :grins:
    LG

    Einmal editiert, zuletzt von vema ()

  • Bzgl. der von Dir genannten Verurteilung Mord 2. Grades würde mich der genaue Text interessieren. Liegt hier ggf. nicht die Anklage zugrunde, die in der Anklage Mord 1. Grades erfüllte wg. der vorhandenen Mordmerkmale aus Sicht der Ankläger - die Verurteilung aber 2. Grades erfolgte?

    Ich schrieb die Anklage lauetet auf Mord 2. Grades - nicht erst die Verurteilung. Eine Verurteilung habe ich gar nicht erwähnt.


    Grobe Zusammenfassung: Das Opfer war in einer lebensbedrohlichen Situation (nicht durch den Angeklagten), dieser aber half nicht dem Opfer indem der Notruf getätigt wurde oder andere Maßnahmen ergriffen wurden. Er packte ein paar Sachen weg, die ihn möglicherweise mit dem Geschehen in Verbindung bringen konnten.


    Hier sehe ich eine enorme Ähnlichkeit zum Fall Murray. Durch das sich selbst überlassen in einer lebensbedrohlichen Situation (Narkose), ergriff Murray keine Maßnahmen MJ zu helfen. Als er es dann mitbekam, war ihm das Wegräumen einiger Medikamente wichtiger als die nötigen Schritte zu einer Rettung des Patienen. Da es hier sogar um seinen Patienten geht, er also für das Wohlergehen verantwotlich ist in jedem Maße, ist rein moralisch das weitere Vorgehen - keine oder nur unzureichende und falsche CPR, sogar noch höher einzustufen. Doch Murray zog es vor einiges verschwinden zu lassen. Dies war ihm so wichtig, dass selbst der Notruf noch um etliches verzögert wurde.

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  • Shi, sehr interessant. In der Tat eine enorme Ähnlichkeit mit dem Fall Murray. Hast du dazu weitere Angaben? Denn jetzt würde mich interessieren, ob es denn überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist. Spannend...
    LG

  • Ja vema, es kam zur Verurteilung... Aber ich hasse Onlinedienste, die alte Sachen entweder verstecken oder gar ganz entfernen... :bettel:
    Ich finde das blöde Ding nicht mehr, ich habe nur meine Notizen, die ich mir rausgeschrieben habe, weil ich dachte JAWOLL, das passt auf Murray.
    Tut mir leid :stuhl:

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  • Hallo :zachi:


    1. Zu dem Fall von Shi: Patient lebt noch - keine Hilfe gegeben, dafür Beweise verschwinden lassen. = Mord


    2. Zu MJ und Murray: Patient lebt nicht mehr, weil MJ vl. schon 10 Min tod war bevor M das geschnallt hat - keine Hilfe mehr möglich, dafür Beweise verschwinden lassen - dann als Tarnung Notruf geholt. = Bis zum Tod von MJ fahrlässig Tötung, danach Vertuschung und sonst was.


    Ich weiß nicht ob das irgendwo schon gefragt und beantwortet wurde, es ist anzunehmen, dann bitte einen Hinweis wo. Wie weit entlastet Murray eine 2 monatige Behandlung - mit Protofol und ohne Überwachungsgeräte - für eine Mordanklage?


    Ich denke wenn diese Angaben von Murray stimmen und zu beweisen sind, dann war es zwar 2 Monate FALSCH und fahrlässig, aber dann wird es schwieriger eine Mordabsicht festzustellen. Nächster Punkt: Wieviele stundenlange Tel Gespräche hatte Murray in diesen 2 Monaten, während MJ im Protofol-Schlaf war und es ist nichts passiert? Dann geht es natürlich los - man müsste wissen wann diese Protofol-Schlafphasen waren - öfter am Tag (wie am Todestag) oder doch eher in der Nacht.


    Ich bin jetzt keine Verteidigung für Murray :flag: da bin ich unschuldig! :schief:


    Kerbi

  • 2. Zu MJ und Murray: Patient lebt nicht mehr, weil MJ vl. schon 10 Min tod war bevor M das geschnallt hat - keine Hilfe mehr möglich, dafür Beweise verschwinden lassen - dann als Tarnung Notruf geholt. = Bis zum Tod von MJ fahrlässig Tötung, danach Vertuschung und sonst was.


    :bh: Anmerkung hierzu noch: MJ wurde ja erst im UCLA offiziell für tot erklärt... Obwohl ich auch davon ausgehe, dass er schon vorher tot war.
    LG

  • :bh: Anmerkung hierzu noch: MJ wurde ja erst im UCLA offiziell für tot erklärt... Obwohl ich auch davon ausgehe, dass er schon vorher tot war.
    LG


    Ja, weil Murray das so wollte. Nur hat der schon so oft seine Aussagen gewechselt, dass der das sicher noch mal macht, wenn ihm die andere Variante nützlicher ist.


    Und das ist ja der Grund meiner Gedanken in die Richtung. Wenn Murray weiter sagt, dass Michael noch gelebt hat - er aber zuerst die Medis verschwinden ließ und dann erst den Notruf machte, dann ist er nach Shis Fall wegen Mordes irgeneines Grades mit irgendeinem Untergrad schuldig - oder so ähnlich. :blau2:


    Wenn es da dann brenzlich für ihn wird und er umschwenkt auf - Michael war schon tod und erst dann hat er die Medis entsorgt - schaut es dann wieder besser für ihn aus?


    Kerbi

  • Ein Video von nbc news mit einem neuen Interview mit Thomas Mesereau zum Fall..


    ab http://today.msnbc.msn.com/id/26184891/vp/41270696#41270696


    ab 2.42 kommt Mesereau (ich habs übersetzt, soweit ich das verstanden habe...)


    Frage: Sie kaufen Dr. Murrays Story nicht ab..


    M: Ich kaufe ihm die Story überhaupt nicht ab, ich denke er ist schuldig, weil er sehr rücksichtslos und verantwortungslos gehandelt hat und so Michael Jacksons Tod verursachte.


    Frage: Sind sie erstaunt darüber, dass die Verteidigung nicht mehr unternimmt, um ein plea bargain zu erreichen?


    M: Ich bin nicht überrascht davon, denn die Verteidigung stellte in der Voranhörung nur wenige Fragen, sie riefen keine Zeugen auf, und ich schließe daraus, dass sie einige Zeugen und Experten haben fertig "für den Einsatz", die sie für sehr hilfreich halten.


    Frage: Haben sie eine Vorstellung von ihrer Strategie, könnte es sein, dass sie sagen, er gab MJ Propofol weil MJ ein großes Problem mit Schlaflosigkeit hatte, und dass während Murray aus dem Zimmer war, MJ sich die tödliche Doses Propofol selbst verabreichte. Wenn sie Verteidigungsanwalt wären, würden sie diese Strategie mögen?



    M: Sie müssen mit irgendetwas kommen, und die Beweislage ist schon jetzt sehr vernichtend, ich denke, sie bringen einfach möglichst spekulative Ideen raus um zu testen, ob sie Zweifel hervorrufen können


    Frage: Die Anklage hätte sehr interessante Fragen zustellen, warum haben sie Propofol benutzt, in einer Umgebung in der es nicht vorgesehen ist..?


    M: Jeder Arzt mit dem ich sprach war geschockt darüber, dass Propofol in dem Haus (zuhause) angewendet wurde, und sie waren auch schockiert darüber, dass die richtigen Utensilien und der korrekte Umgang dazu nicht da waren, es scheint, als wollte er einfach um jeden Preis mit Michael Jackson in Kontakt bleiben, und er wollte mit auf diese Tour, er dachte, es sei eine große Gelegenheit für ihn, aber es endetet furchtbar.


    Frage: Warum lässt man als Arzt, eine Dosis Propofol in Reichweite eines Patienten liegen, der es so in die Hände bekommen könnte, das klingt zumindest nachlässig, oder nicht?


    M: Es ist absolut leichtsinnig, dieses Medikament gehört nicht in ein (privat) Haus, ich redete mit Anästhesitsten, und anderen Ärzten, ... alle waren darüber entsetzt, dass es überhaupt in einem (privat) Haus zu finden war.


    Frage: (..) Ist fahrlässige Tötung (involuntary manslaughter) in diesem Fall einfacher zu beweisen als Totschlag?


    M: Ja, es ist keine Anklage auf Mord ersten oder 2. Grades, ich habe gehört, dass es darüber riesige Debatten in den LA District Anwaltsbüros (?) gab, ob es involuntary Manslaughter oder Mord 2 ten Grades sei, und IVM ist einfacher zu beweisen (...) und ich denke sie werden es beweisen.


    Frage: Wären sie die Verteidigung, würden sie Murray in den Zeugenstand rufen?


    M: Ich denke, er wird zu erklären haben, warum Propofol in diesem Haus war und warum er so handelte wie er es tat. Man weiss nie ob die Verteidigung denkt, dass sie den Fall in den Kreuzverhören gewinnen kann, (..) aber ich denke, sie werden ihn eine Aussage machen lassen müssen.

    3 Mal editiert, zuletzt von maja5809faithkeeper () aus folgendem Grund: rechtschreibselfehler...

  • Also jetzt der hoffnungslose Versuch ins Detail zu gehen ;) - Betrachtet es außer der Reihe für Interessierte, ich will das Thema nicht dominieren. ;)


    Das Strafgesetz in den USA unterscheidet sich maßgeblich von dem in Deutschland. Es basiert auf dem sogenannten Penal Code oder auch Criminal Code genannt.


    Es gibt dort das Präzedenzfallsystem. Sprich: Sprich das das Recht durch die stets fallbezogene Rechtssprechung fortgebildet wird.


    Es gibt 51 Judiakative, sprich rechtsprechende Gewalten.


    Ich vermeide jetzt meine Worte sondern verweise vor allem die auf der Wiki-Seiten aufgeführten Links zur entsprechenen Literatur, da Wiki selbst nur sehr grob ist und somit zu Fehlinterpretationen führen wird. So sehe ich es jedenfalls.


    http://en.wikipedia.org/wiki/S…_murder#Degrees_of_murder


    http://en.wikipedia.org/wiki/Manslaughter


    Schon beim groben Überblick wird man feststellen, dass mein Versuch die Grundsätze bei Tötungsdelikten darzulegen schon mehr an Mut und Wahnsinn grenzte – das ich es dennoch versuchte – weil es darauf abzielte, die eher kleineren Fragen, warum jetzt fahrlässig und was ist ein Totschlag oder ein Mord – überhaupt erst mal zu klären. Auf die unpräzise strafrechtliche Wiedergabe habe ich hingewiesen. ABER allgemeinverständlich Inhalte erklärt es aber dabei belassen – da es hier um eine Verständigungsfrage geht und was gibt es dafür für ein Strafmaß. Generell ist auch nicht immer so gleich einleuchtend, wo der Unterschied zwischen ersten und zweitem Grad liegen – mehr an Anliegen hatte ich nicht mit meinen Beiträgen.


    Als Grundvorausetzung versuche ich zu vermitteln, dass die sprachliche Übersetzung und ihre Bedeutung zu berücksichtigen sind und durch vielfältigste Übersetzungen im Internet, der Presse, der Literatur und dem allgemeinen Verständnis zwangsläufig für Fehlinterpretationen sorgen.


    Mal ein kleines Beispiel was man so findet:


    http://www.dict.cc/deutsch-englisch/Totschlag.html


    http://www.linguee.de/deutsch-…versuchter+totschlag.html


    Totschlag ist ein generelles Grundsatzdelikt – Mord die Qualifizierung. Neben der Qualifizierung gibt es gerade in den USA – unterschiedliche Ein- Abstufungen (wenn man das so nennen kann)- Wir werden sehen, wie das dort in LA weiter geht. Ich glaube, hier happerts vielleicht weniger am Penal Code sondern am Übersetzungsverständnis. Da mir nach dem StGB der erwähnte Totschlag als Grundsatzdelikt bekannt ist und es mir ähnlich immer wieder erklärt wurde, was die USA betrifft, macht allein die Übersetzung wohl die Probleme.


    Da das System des 1. und 2. Grades in einigen Staaten, so auch in Kalifornien, wie ich zwar jetzt nicht versichern kann, aber bislang mein Kenntnisstand ist, habe ich auch nur dieses beschrieben – es entspricht auch der Federal Source. Der 3. Grad scheint mir nach wie vor nicht relevant für den Fall und Kalifornien. Der Totschlag muss aber zwingend erwähnt werden, weil es praktisch darauf basiert. Wie gesagt, die Übersetzung und das Strafrechtsverständnis jetzt mal beiseite lassen....Nicht umsonst geistert das ja auch immer durch die Medien, weil genau dieser Begriff immer wieder auftaucht. Wird uns noch weiterhin Spaß machen, da bin ich mir sicher. :traurig1


    Weitergehende Fallbeispiele, die Themen Vorsatz und Affekt lasse ich jetzt heute lieber.


    Das war jetzt für die, die einfach mehr darüber wissen möchten. Und ist in sofern interessant, was uns alles noch an Fachbegriffen um die Ohren gehauen wird.


    Wir werden schon entsprechend versorgt werden, bislang hat es nicht immer geklappt.... im Februar 2010 war die Rede, nun ist der Prozess eröffnet – jetzt schrieb man – endlich wird Anklage erhoben.


    Ähnliche, leichter zu klärende Beispiele, denn wir wissen, 2010 wurde die Anklage erhoben,was zur Folge hatte, dass es zu einer Voranhörung kam.


    Danke Shi, für den Hinweis dazu – weißt Du den Bundesstaat?


    Es macht mir eben nur Probleme, da die Mordmerkmale nicht erfüllt sind – die ja angegeben wurden. Sprich Arglist und zur Verdeckung einer Straftat.


    Sind dies Worte so vor Gericht gefallen oder aus dem Gericht von der Berichterstattung aufgegriffen worden? Dann würden wir nämlich überhaupt nicht aneinander vorbei reden.


    Wenn z.B. beweisbar ist, dass die Person den Tod in Kauf genommen hat bzw. herbeigeführt hat – dann kann man auf Mord 2. Grades plädieren.


    Die Umstände, die dazu geführt haben – nämlich, dass man zu der Überzeugung kam, das er eine Straftat verdecken wollte oder gar arglistig gehandelt hat führten zu der Annahme, dass er den Tod herbeigeführt hat, waren aber nicht beweisbar und deshalb nur 2. Grades und keine Mordmerkmale, sehr wohl aber in der Ausführung des Gerichts.


    Für den Leser macht es dann keinen Unterschied, nur juristisch.


    Das wäre das, was ich aus dem wenigen ziehen und interpretieren könnte. Entschuldige, wenn ich da mal auf den Schlauch stehe, weil ich die Wiedergabe einer solchen Information als vornherein juristisch bewertet sah und das machte eben keinen Sinn für mich.


    Ich muss mich noch korrigieren – ich schrieb 3. Grades z.B. New York, meinte aber Pennsylvania. Da habe ich mich vertan, weil NY um die Ecke liegt. Ich habe es nicht nachgeschaut. War mein Fehler. Interessant jedoch das es in Kalifornien ähnlich wie Pennsylvania handhabt werden, sprich nur 1. und 2. Grad abstuft.


    Und um noch was sinnvolles beizutragen (Ist halt mein Humor.... ;) ) - die Erweiterung der Anklage kann nur (mal abgesehen von den Prozesshindernissen....nee, davon lasse ich die Finger! ;) ) - durchgebracht werden, wenn die Beweise erbracht werden.... hm... weiß man.


    Macht nicht hoffnungsfroh – aber ein Beweis ist auch schon – wenn er nachweislich z.B. eine Stunde hat vergehen lassen. Dann kann man drauf kommen, dass ein Mensch nicht überlegt. Nur wurde dies niemals für Mord 1. Grades ausreichen. Nicht weil ich das so sage sondern weil die eigentlichen Mordmerkmale für den 1. Grad und den Mord nach deutschem Verständnis dann noch fehlen. Aber wir werden sehen.


    LG
    PS:


    Wenn ich mich ab und an rar machen sollte, dann nur aus Zeitgründen. Bis demnächst! ;) Als Neuer hier sage ich das lieber extra mal.


    Sorry: Federal Source - Bundesquelle -

  • In der Huffington post ist ein Artikel von Matt Semino erschienen , er wird momentan gerade HIER übersetzt..(ich will ihn nicht einfach rüberkopieren, könnt ihr ja da lesen...)


    http://www.huffingtonpost.com/…l-a-_b_814401.html?ref=tw



    ...ein kleiner Auszug - berechtigte Fragen...


    If Dr. Murray believed that Michael Jackson was becoming an addict, Why did he continue to administer potentially harmful and addictive drugs? If Dr. Murray was so concerned for Jackson's welfare, Why didn't he proactively seek help from family members or handlers to stage an intervention on the star's behalf? Why didn't Dr. Murray just remove himself as Michael Jackson's physician? Whether or not Jackson demanded propofol, his "milk," is irrelevant in this case. Dr. Conrad Murray, a medical professional once licensed in three states, should have never given the drug to Michael Jackson.


    "Wenn Murray glaubte, dass MJ abhängig werden könnte, warum hat er dann weiterhin potentiell gefährliche Medikamente verabreicht?
    Wenn Murray so um Jacksons Wohlbefinden besorgt war, warum hat er dann nicht Hilfe bei Familienmitgliedern gesucht um im Sinn des Stars zu intervenieren?
    Warum hat Murray sich nicht einfach selbst als Michael Jacksons Arzt entlassen?
    Ob Jackson Propofol verlangte oder nicht (seine "Milch" ) ist in dem Fall völlig irrelevant. Dr. C. Murray, ein ausgebildeter Mediziner, einst mit einer Lizenz für 3 Bundesstaaten, hätte dieses Medikament nie an Michael Jackson verabreichen dürfen."

  • 2. Zu MJ und Murray: Patient lebt nicht mehr, weil MJ vl. schon 10 Min tod war bevor M das geschnallt hat - keine Hilfe mehr möglich, dafür Beweise verschwinden lassen - dann als Tarnung Notruf geholt. = Bis zum Tod von MJ fahrlässig Tötung, danach Vertuschung und sonst was.

    Murray selber hat doch gesagt, dass MJ noch Herzaktivität hatte, aber nicht mehr atmete. Selbst im Krankenwagen sollen doch noch Aktivitäten festgestellt worden sein. Er selber sträubte sich mit Händen und Füssen MJ für Tod zu erklären - da würde ich mal sagen: dumm gelaufen.
    Eine weitere Aussage war, dass er MJ nur 2 Minuten allein ließ - was ja schon fahrlässig wäre, weil ein in narkotisierter Mensch unter ständiger Überwachung gehlaten werden muss.
    Gedreht gewendet - er hat sich selber schon belastet.

    Wenn es da dann brenzlich für ihn wird und er umschwenkt auf - Michael war schon tod und erst dann hat er die Medis entsorgt - schaut es dann wieder besser für ihn aus?

    Für mich eindeutig: Nein, denn der Patient ist sein Schutzbefohlener. Er hat den Patienten nicht eine Sekunde aus den Augen zu lassen. Er hätte den Patienten sogar an Geräte zur Überwachung in einer Narkose anschließen müssen.
    Außerdem ist dann die Arglistigkeit gar nicht mehr von der Hand zu weisen, denn er tat ja dann wissentlich nur so, als würde MJ noch leben.

    Frage: (..) Ist fahrlässige Tötung (involuntary manslaughter) in diesem Fall einfacher zu beweisen als Totschlag?




    M: Ja, es ist keine Anklage auf Mord ersten oder 2. Grades, ich habe gehört, dass es darüber riesige Debatten in den LA District Anwaltsbüros (?) gab, ob es involuntary Manslaughter oder Mord 2 ten Grades sei, und IVM ist einfacher zu beweisen (...) und ich denke sie werden es beweisen.


    :victory: Also wenn selbst in den District-Büros Debatten geführt werden - man sich also eigentlich nicht einig ist, dann werden wir hier wohl auch nicht so weit kommen. Aber schön zu wissen, dass eben doch beides möglich wäre. Man aber die Variante wählt, die den Täter auf jeden Fall festnagelt. :victory:
    Ich glaube fast, dass die Staatsanwaltschaft ein wenig Angst hat vor dem, was kommen würde, wenn man Murray ungestraft davonkommen lässt. :brille:

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    Ich liebe Dich!!!

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil (und weiß Bescheid)

  • Flanaggan fragte Dr. Cooper, wenn sie gewusst hätte, dass Propofol verabreicht wurde, ob sie Michael dann bei der Einlieferung ins Krankenhaus anders behandelt hätte? Dr. Cooper hat ihn auf Herzstillstand behandelt.Murray hat ja von Propofol "nichts" gesagt.
    Irgendwie ist die Antwort bei mir untergegangen.


    Auch wenn es kein Antidot gibt, aber wäre bei der Behandlung anders vorgegangen worden?Wie ist das strafrechtlich zu werten. Meine Gedanken dazu.


    Evtl. wird Dr. Cooper im Prozess dazu befragt?

  • Murray selber hat doch gesagt, dass MJ noch Herzaktivität hatte, aber nicht mehr atmete. Selbst im Krankenwagen sollen doch noch Aktivitäten festgestellt worden sein. Er selber sträubte sich mit Händen und Füssen MJ für Tod zu erklären - da würde ich mal sagen: dumm gelaufen.
    Eine weitere Aussage war, dass er MJ nur 2 Minuten allein ließ - was ja schon fahrlässig wäre, weil ein in narkotisierter Mensch unter ständiger Überwachung gehlaten werden muss.
    Gedreht gewendet - er hat sich selber schon belastet.

    Für mich eindeutig: Nein, denn der Patient ist sein Schutzbefohlener. Er hat den Patienten nicht eine Sekunde aus den Augen zu lassen. Er hätte den Patienten sogar an Geräte zur Überwachung in einer Narkose anschließen müssen.
    Außerdem ist dann die Arglistigkeit gar nicht mehr von der Hand zu weisen, denn er tat ja dann wissentlich nur so, als würde MJ noch leben.



    Hallo Shi,


    wenn Murray umschwenkt, weil er nicht mit dem angeblichen Selbstverschulden von MJ durchkommt und weil er sich mit dem noch lebenden MJ und der Beseitigung von Beweisen vor dem Notruf in Mordverdacht (welchen Grad auch immer) bringt, dann ist er mit dem schon lange vor dem Notruf toten MJ (was sowieso sehr viele vermuten) NUR bei einer fahrlässigen Tötung. Der Tathergang wird ja oft bei der Bewertung zerstückelt, wenn du verstehst was ich meine. Ich versuche es anders.


    Zwei Monate (wenn es stimmt) lief die Behandlung mit Protofol ohne Probleme, er ging da auch öfter aufs Klo und telefonierte......und nichts ist passiert. Am 25. ist dann was passiert.....Murray fand MJ nach Klogang und Freundinnen bezirzen Tod auf......so Tod, dass ihm klar war da hilft nichts mehr.


    Dann war das bis dahin fahrlässige Tötung.


    Ab dem Feststellen des Todes war seine Reaktion dann Vertuschen oder Panik oder was weiß ich was. Leichenschändung z.B. wenn er selber noch scheinhalber rumgepfuscht hat, noch Rippen gebrochen hat - wenn er veranlasst hat MJ noch stundenlang "zu beleben".


    Ich meine nur, dass es sicher nicht leicht ist einen Mord durchzubringen, denn der Dok mit seinen Anwälten verdrehen ja nicht zum ersten mal alles und kann es wieder tun.


    Kerbi

  • Ja Kerbi, aber dann muss er alles was er schon mal sagte widerrufen, dass mit dem was schon nachgewiesen wurde anpassen und nicht zu vergessen die Zeugenaussagen, die wir bisher kennen :schulter: Ich glaub das wird noch schwerer.
    Aber... zuzutrauen ist dem alles :zwinker:


    Ich kann mir gut vorstellen, dass vielleicht aus solchen Gründen auch die Diskussionen im District laufen oder gelaufen sind. Denn man könnte es auch als "billigend in Kauf nehmen" ansehen, weil er ja über die Risiken als Arzt informiert war... Da wäre dann schon wieder die fahrlässigkeit hinfällig...
    Ach alles was für Noppes - abwarten, dann werden wir sehen was passiert.

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