Shi, ich meinte, dass Mord 2. Grades diese Mordmerkmale nicht vorsieht.
Was Du beschreibst ist Mord 1. Grades. Aber ich denke ich verstehe Dich schon richtig, dass Du die Arglist usw. siehst und das ist ja nicht in Abrede zu stellen und mache ich bestimmt nicht. Es passt nur nicht als Straftatbestand. Rein menschlich schon.
Und natürlich ergibt sich das mit der Arglist usw. und vorallem die Vertuschung einer Straftat (denn was bitte soll das sein, wenn man Beweismaterial verschwinden lässt fragt man sich) aber man muss es ihm beweisen, dass es seine Absicht war. Sein Vorsatz. Und das macht es so unsagbar schwer.
Ich habe lediglich ohne Wertung die verschiedenen Straftatbestände aufgeführt.
Und haben wir im Gegenzug die derzeitige Sachlage.
Nämlich nur die Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Ich möchte gar nicht von mir aus vermuten oder bewerten, wie Murrays Verhalten einzuordnen ist - ich möchte nur aufzeigen, dass die Sachlage so zu sein scheint, dass ein Vorsatz wohl bislang nicht beweisbar ist. - Nämlich aufgrund der derzeitigen Anklage - da fahrlässige Tötung keine Vorsatztat ist.
Das sich das im Laufe der Hauptverhandlung noch ändern kann - das kann echt keiner sagen-, wir können da nur irgendwie hoffen, wenn es so gewesen ist. Aber auch das ist an sich nicht so einfach - ich verweise da auf meinen vorherigen Beitrag.
Die uns nun bekannten Details (Zeugenaussagen) sind Gegenstand der Anklage - somit ist es das, was die Ermittlungsbehörden in ihren Akten haben. Und somit ist ihnen und auch den Strafverteidigern bekannt, was wir erst jetzt gehört haben.
Ich will damit sagen - da wir keine Anklage wegen Totschlags haben oder gar wegen Mord - ist zumindest anzunehmen, dass sie keine andere Anklage als fahrlässige Tötung für beweisbar hielten - denn sonst hätte es ja eine andere Anklage gegeben. Ich leite es somit nur daraus ab.
Was wir hier jetzt als Arglist oder Vorsatz werten - das überlasse ich jeden unbenommen (ich habe dazu auch so meine Meinung, die aber nicht wirklich hilft... eher gar nicht) nur versucht bitte dann in einen Gerichtssaal zu gehen und beweist das - will damit sagen - die Annahme und der Rückschluss (der ja nicht abwegig ist und den ich gewiss nicht in Frage stelle) muss man auch vor Gericht beweisen. Ich stelle ja nicht in Abrede, dass dies nicht machbar ist,wenn sich andere Dinge im Laufe des Prozess ergeben, nur nach derzeitigem Stand der Dinge (der auch vor einem Jahr nicht anders war als die Anklage erhoben wurde) scheint es der Staatsanwaltschaft wohl nicht gelingen das beweissicher durchzubringen. Wie gesagt, das sind jetzt keinen Vermutungen sondern leitet sich ja an der uns bekannten Anklage ab.
Denn Gewichtungung haben ja nicht nur die Zeugenaussagen sondern auch Murrays noch folgende Aussagen und wenn der sagt, es war nicht so - dann muss es ihm bewiesen werden. Und zwar zweifelsfrei.
Das die Staatsanwaltschaft möglicherweise auch die Annahme hatte (nämlich den Vorsatz) ist ja auch nicht abwegig, da es ja die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom Dez. 2009 gibt, dass sie "nur" wegen fahrlässiger Tötung eine Anklage erheben werden, weil sie die Anklage auch durchbringen wollen. Das kann man freilich interpretieren...
Wollen wir hoffen - das sich die Wahrheit finden lässt.
Clair, zu Deiner Frage:
Hm... keine Ahnung! Das ganze kann man so oder so sehen. Es komplett sehen zu können erleichtert allen da draußen vielleicht zum Teil die Einordnung (oder verwirrt noch mehr?) andererseits ist nicht absehbar, was die Strafverteidiger noch vorbringen werden und somit kann man auch nicht sagen, was das für ggf. negative Berichterstattung zur Folge hat. Wenn man sich davon löst hätte es ggf. was gutes genau zu sehen und irgendwann reflektieren zu können, was vor Ort geschehen ist um Gerüchten und Falschmeldungen vorzubeugen. Aber ob es das wert ist möglicherweise weitere unschöne Dinge anhören zu müssen, sei dahin gestellt.
LG