möglicherweise wäre es Sinnvoll,
dieses hier: http://www.presserat.info/pm.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=323&tx_ttnews[backPid]=11&cHash=86e30295d6
an die Briefe mit anzuhängen.
Zitat aus dem Inhalt:
ZitatBerichterstattung über den Tod von Michael Jackson
Die BILD-Zeitung wurde wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson gerügt. Eine Titelseite zeigte Jackson auf einer Bahre liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Kombination mit der Überschrift „Hier verliert er den Kampf um sein Leben“ suggerierte Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Das hält der Beschwerdeausschuss für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch bei einem Popstar wie Jackson kann das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen.
Den einenSatz habe ich rot makiert, weil ich den z.B. ganz gut finde.
Sagt kurz und knapp alles aus.